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Bilanzielle Behandlung Dauerleistung über den Bilanzstichtag mit Zahlung im Jahr des Laufzeitendes

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letzte Antwort am 10.02.2021 18:09:45 von iiIT
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iiIT
Beginner
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Hallo alle,

 

folgendes Problem: Ein Unternehmen (Bilanzierer, Sollversteuerung) erbringt eine jährliche oder auch mehrjährige Dauerleistung (z.B. Softwarelizenz oder Wartungsvertrag), die nicht teilbar ist bzw. nicht geteilt wird. Der Leistungszeitraum beginnt im Jahr 2020 und endet im Jahr 2021 oder später, die Rechnung über den Gesamtzeitraum datiert in 2020, die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags erfolgt im Januar 2021. Umsatzsteuerlich gilt die Leistung erst als am Ende der Laufzeit erbracht, die USt entsteht bei Zahlung im Januar 2021. Soweit klar (hoffe ich, falls jemand anderer Meinung ist, bitte melden 🙂

 

Die Fragestellungen sind:

 

Wie wird im Jahr 2020 der zeitanteilige Ertrag gebucht? Existiert zum 31.12.2020 eine Forderung oder sind evtl. unfertige Leistungen zu erfassen?

 

Wenn Buchung als Forderung per 31.12.2020: Da Forderungen m.E. immer brutto zu erfassen sind, müsste dann die Umsatzsteuer in 2020 auf dem DATEV-Konto 3810 (SKR04 Umsatzsteuer nicht fällig) gebucht werden? Und dann in 2021 stünde ich auf dem Schlauch: Wie könnte bei einem bilanzierenden Sollversteuerer die Auflösung in 2021 erfolgen?

 

Sofern im gleichen Fall die Zahlung bereits in 2020 erfolgt, wird ein Erlös mit USt für den Anteil 2020 und eine passive Rechnungsabgrenzung mit USt für den Folgezeitraum gebucht.

 

Es wäre ganz prima, wenn mir jemand helfen könnte - solche Fälle müsste es doch eigentlich ganz oft geben, oder? Ich finde dazu leider nur keine Lösung.

 

Ganz herzlichen Dank für jede Rückmeldung vorab.

 

 

iiIT
Beginner
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Nachricht 2 von 6
637 Mal angesehen

Zu meiner obigen Frage habe ich noch folgende Ergänzung und hoffe, dass dann vielleicht jemand antwortet:

 

Die hauptsächliche Fragestellung ist, wie bzw. ob man bei einem bilanzierenden Sollversteuerer im o.g. Fall das im Jahr 2020 bebuchte Konto 3810 (SKR04 Umsatzsteuer nicht fällig) im Jahr 2021 auflösen kann. Die Buchung 3810 an 3806 (SKR04 Umsatzsteuer 19%) ist dabei m.E. nicht möglich, da bei Direktanbuchung des Kontos 3806 nicht die richtige Behandlung in der UStVA ausgelöst wird. Bei einem als Istversteuer geschlüsselten Unternehmer wird diese Buchung bei Buchung der Zahlung auf das Debitorenkonto automatisch ausgelöst, was in meinem Fall ja leider nicht passt.

 

(Die zunächst vorgeschlagene Behandlung als unfertige Leistung kommt m.E. in dem Fall nicht in Frage)

 

Bin für jede Idee dankbar 🙂

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guenther
Erfahrener
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Unterschied zwischen unfertiger Leistung und Forderung:

 

Als „unfertig“ gelten Leistungen, die noch nicht als Forderungen „darstellbar“ sind.

 

Wenn schon eine Rechnung geschrieben wurde, ist zu prüfen, ob das eine Vorausrechnung ist.

 

Wird diese in 2020 mit wieder 19% verbucht, wird die USt ganz normal bei Zahlung fällig. Einer manuellen Umbuchung der USt bedarf es m.E. nicht. 

 

Die Rechnung ist entweder normaler Ertrag oder eine Anzahlung, dann wären Unfertige Leistungen zu aktivieren. 

mfg Thomas Günther
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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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584 Mal angesehen

Hallo @iiIT

 

wenn Sie es über das Konto "USt nicht fällig" lösen möchten, können Sie das mit Zuhilfenahme der Istversteuerungslogik tun. Dazu verwenden Sie vor dem Speichern des Buchungssatzes die Tastenkombination STRG+S sowohl beim Einbuchen im Dezember als auch bei der Zahlungsbuchung im Januar. 

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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iiIT
Beginner
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Vielen Dank, diese Tastenkombi für die Istversteuerungslogik kannte ich noch nicht 🙂

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iiIT
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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@guenther  schrieb:
...

Wird diese in 2020 mit wieder 19% verbucht, wird die USt ganz normal bei Zahlung fällig. Einer manuellen Umbuchung der USt bedarf es m.E. nicht. 

...


Danke für die Anregungen. Mein Problem ergibt sich, wenn ich mich dazu entschließe, den Sachverhalt als "als Forderung darstellbar" zu beurteilen und in 2020 Forderung an Ertrag buche, und die Umsatzsteuer erst bei Zahlung in 2021 entsteht - dann müsste ich das Konto USt nicht fällig in 2020 bebuchen und in 2021 auflösen. Dazu habe ich ich von nida niazoglou einen hoffentlich anwendbaren Tip bekommen, siehe oben.

 
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letzte Antwort am 10.02.2021 18:09:45 von iiIT
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