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Abrechnung sonstige Dienstleistung mit Laufzeitende 2021 / Buchung Datev

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letzte Antwort am 08.02.2021 13:34:32 von iiIT
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Andrea1969
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Nachricht 1 von 4
219 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

wir schreiben Rechnungen für sonstige Leistungen, beispielsweise mit einem Leistungszeitraum 15.07.20 - 14.07.21. Da bei sonstigen Leistungen das Ende des Leistungszeitraums maßgeblich für die Umsatzsteuer ist, erstellen wir die Rechnungen mit 19% Umsatzsteuer.

 

Allerdings habe ich jetzt Probleme bei der Buchung der Rechnung in DATEV. Über die Automatik werden bei einem Rechnungsdatum im Juli natürlich 16% Umsatzsteuer berechnet und gebucht. 

 

Wie erreiche ich, dass ich die Rechnung mit 19% Umsatzsteuer in den Monat Juli buchen kann?

 

Vielen Dank im Voraus

 

Andrea

 

 

björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
210 Mal angesehen

Hallo Andrea,

 

du musst in dem Fall über das Konto 4410 buchen, da hier immer 19% Umsatzsteuer abgeführt wird.

 

Außerdem gab es so ähnliche Fragestellungen schon öfters in der Community bzw. wenn weitere Fragen rund um die Mehrwertsteuersenkung auftauchen, dann bitte erst intensiv die Suche nutzen.

 

 

Gruß

Björn

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Andrea1969
Beginner
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Nachricht 3 von 4
192 Mal angesehen

Hallo Björn,

 

vielen Dank und noch einen schönen Tag.

 

Andrea

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iiIT
Beginner
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Nachricht 4 von 4
90 Mal angesehen

 


@Andrea1969  schrieb:

Hallo zusammen, 

 

wir schreiben Rechnungen für sonstige Leistungen, beispielsweise mit einem Leistungszeitraum 15.07.20 - 14.07.21. Da bei sonstigen Leistungen das Ende des Leistungszeitraums maßgeblich für die Umsatzsteuer ist, erstellen wir die Rechnungen mit 19% Umsatzsteuer.

...

 


Hallo Andrea,

 

da bei mir ähnliche Sachverhalte zu verbuchen sind (siehe auch mein Thread vom 05.02.2021 Bilanzielle Behandlung Dauerleistung über den Bilanzstichtag mit Zahlung im Jahr des Laufzeitendes) würde mich interessieren, wie Ihr die Rechnungen verbucht, für die im Jahr 2020 keine Zahlung eingeht. Die Frage stellt sich mir, weil die Umsatzsteuer mit 19% aufgrund der Entstehung der Umsatzsteuer am Laufzeitende zu berücksichtigen ist (die Steuer entsteht gem. §13 Abs.1 Nr. 1 a UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind) - d.h. am Ende der Laufzeit, sofern die Zahlung nicht früher erfolgt. Wenn die Rechnung also noch in 2020 gezahlt wird, entsteht die Umsatzsteuer vollständig in 2020, ansonsten erst in 2021. Bei einer Zahlung in 2021 wäre m.E. eine Abführung der USt für einen VA-Zeitraum in 2020 nicht richtig.

 

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

 

 

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letzte Antwort am 08.02.2021 13:34:32 von iiIT
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