Hallo liebe Community, ich muss für 2019 Anlagegüter löschen, die steuerlich nicht hätten aktiviert werden dürfen. Handelsrechtlich war es richtig, die Anlagegüter zu aktivieren. Es handelt sich um selbst erstellte Software, für die es handelsrechtlich ein Wahlrecht gibt. Da ich kein Datev-Profi bin, sondern erst relativ kurz in der Firma bin und mit Datev arbeite, frage ich lieber nach, bevor ich was falsch mache und mir alles um die Ohren fliegt. In den bisherigen Beiträgen habe ich schon geschaut und keine Antwort auf meine Frage gefunden. Es ist steuerlich keine Abschreibung gebucht, die haben wir schon zurückgedreht. Ist es richtig, dass ich in die Inventarübersicht für das Wirtschaftsjahr 2019 gehe, Steuerrecht auswähle und dann auf die Anlagegüter gehe, die ich löschen möchte und diese dann über die rechte Maustaste löschen kann? Dann würde ich Buchungen erzeugen auswählen und das System bucht eine Generalumkehr. Es wäre toll, wenn Ihr mir eine Antwort geben könntet, ob meine Annahmen richtig sind oder was ich stattdessen tun kann. Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort. Viele Grüße Andrea
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