Hallo, bei der Abrechnung von Wegegeld ist folgendes zu beachten: Wegegelder können vom Arbeitgeber als Ersatz für den Zeitaufwand oder als Ersatz der Fahrtkosten gezahlt werden. Wegegelder als Ersatz für den Zeitaufwand sind stets steuerpflichtig. Wegegelder als Ersatz der Fahrtkosten sind ohne Rücksicht auf das benutzte Verkehrsmittel steuerfrei, wenn die der Zahlung zugrunde liegende Fahrt entweder als Dienstreise oder als Fahrt zu einer mehr als 30 km entfernten, wechselnden Einsatzstelle (innerhalb des Dreimonatszeitraums) anzusehen ist. Erfüllen die zugrunde liegenden Fahrten diese Voraussetzungen nicht, handelt es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und sind somit steuer und sv-pflichtig. Wie von @TN beschreiben gibt es bereits Standardlohnarten für das Kilometergeld in Lohn und Gehalt. Je nachdem wie steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu verfahren ist, können die Lohnarten auch kopiert und umbenannt werden. Weitere Informationen finden sie im Dokument 5300540 Wegegelder - Lexikon Lohn und Personal .
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