Sehr geehrte/r Frau/Herr MRittmann, eine Einstellung, über die Sie die Anlage EÜR für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bestücken können, gibt es nicht. Grund dafür ist, dass die Anlage EÜR nur die Gewinneinkunftsarten vorgesehen ist. Ersichtlich ist das ist in der Zeile 7, in der lediglich die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Selbständige Arbeit ausgewählt werden können. Eventl. hilft Ihnen die Programmverbindung aus der Buchführung in die Anlage V in der gesonderten und einheitlichen Feststellung weiter. Voraussetzung für die Programmverbindung ist das Programm DATEV Einkommensteuer comfort und das Zuordnen der Buchungen in Kanzlei-Rechnungswesen. Siehe dazu auch Info-Dokument 1034719. Mit freundlichen Grüßen Christine Obendorfer Datev eG
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