Sehr geehrte Frau Wolf, Ihr Wunsch nach einer Programmverbindung von Kanzlei-Rechnungswesen in die Gesonderte - und einheitliche - Feststellung ist für uns verständlich und gut nachvollziehbar. Die Programmverbindung in die Anlagen SE, ER und AVSE ist nicht kurzfristig realisierbar und nur mit einem hohen Entwicklungsaufwand möglich. Der Grund dafür ist, dass die bestehende Schnittstelle zur Anlage EÜR nicht um die Ebene der Beteiligten erweitert werden kann, da sich die technischen Rahmenbedingungen geändert haben: Der gesamte Schnittstellenbereich muss von Grund auf neu entwickelt werden. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang an der Modernisierung unserer Softwarearchitektur um Verbesserungen und Programmergänzungen künftig schneller und einfacher realisieren zu können. Im Rahmen der Weiterentwicklung der DATEV-Steuerprogramme stehen in nächster Zeit – neben den vorrangig zu berücksichtigenden gesetzlichen Änderungen – die folgenden Themen im Vordergrund:. - Elektronische Übermittlung des Antrags auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern (voraussichtliche Freigabe: 1. Quartal 2022) - Elektronische Übermittlung der Erklärung zum dauernden Getrenntleben (voraussichtliche Freigabe: 1. Quartal 2022) - Elektronische Übermittlung der Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft (voraussichtliche Freigabe: 1. Quartal 2022) - Elektronischer Bescheidbekanntgabe: Verwalten der Empfangsbevollmächtigung über die Vollmachtsdatenbank (voraussichtliche Freigabe: Ende 2022) - Weiterentwicklung der Online-Plattform "DATEV Meine Steuern" für den digitalen Datenaustausch zwischen Steuerberater und Mandant - Weiterentwicklung von "DATEV Belegnachreichung" und "DATEV Sonstige Nachricht" Auch wenn Ihnen die Programmverbindung von Kanzlei-Rechnungswesen in die Anlagen SE, ER und AVSE in dieser Aufstellung fehlt, hoffen wir, dass Sie von den genannten Themen in der Praxis unterstützt werden. Mit freundlichen Gruß Christine Obendorfer Service Steuern 2 DATEV eG
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