Liebe Community,
bei einer GuE-Feststellungserklärung erscheint die Fehlermeldung, dass keine Datenübermittlung möglich ist aufgrund fehlender Identifikationsnummern.
Zum Einen habe ich juristische Personen als Beteiligte, zum Anderen noch ausländische Beteiligte --> die Möglichkeit zur Erfassung von Identifikationsnummern ist somit nicht gegeben.
Hat jemand eine Idee wie die Fehlerbehebung erfolgen kann?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Community,
seit dem Feststellungszeitraum 2020 setzt das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung für die elektronische Datenübermittlung (ELSTER) beim Beteiligten (natürliche Person) eine erfasste Identifikationsnummer voraus, wenn zu dem Beteiligten in Zeile 43 der Anlage FB ein Eintrittsdatum erfasst ist, das im Feststellungszeitraum liegt (Erfassungsformular Anlage FB, Registerkarte Weitere Angaben, Zeile 43).
Mit freundlichen Grüßen
Christine Obendorfer
DATEV eG
Die Beteiligten sind aber juristische Personen und ausländische Personen - beide Fälle also ohne Steueridentifikationsnummer!
Anlage FB, Zeile 33, richtig angekreuzt?
nein, Anlage FB/Zeile 33 war tatsächlich noch nicht korrekt angekreuzt --> somit ist es die Lösung für juristische Personen/ KapG 👌
--> für Beteiligte (natürliche Personen) aus dem Ausland gibt allerdings kein Erfassungsfeld, so dass die Fehlermeldung verschwindet
Hallo Stehe,
bei ausländischen Beteiligten prüfen Sie bitte zusätzlich zur Zeile 33 der Anlage FB, ob in der Anlage FB Zeile 9 bis 13 die ausländische Anschrift insbesondere die ausländische Postleitzahl hinterlegt ist, in diesen Fällen kann Elster auch ohne Identifikatitionsnummer erfolgen.
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Serviceabteilung wenden, damit wir uns den Sachverhalt einmal genau ansehen können.
Kontaktieren Sie uns dazu gerne einfach via Mail an einkommensteuer@service.datev.de oder per Telefon unter Tel. 0911-319 38700 und verweisen Sie auf Ihren Communitybeitrag.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Obendorfer
DATEV eG