Liebe Community,
in der Feststellungserklärung 2020 sind die Einlagen/Entnahmen in die Gesamthandsbilanz/Ergänzungsbilanz/Sonderbilanz für Kommanditisten wohl Pflichtfelder geworden:
Fehler / Anlagen FB, FE 5 2. Beteiligter
Es ist 'Kommanditist' als Art der Beteiligung gewählt, aber es sind keine Entnahmen aus der Gesamthandsbilanz/dem Gesamthandsvermögen, keine Einlagen in die Gesamthandsbilanz/in das Gesamthandsvermögen, keine Entnahmen aus der Sonderbilanz/dem Sondervermögen und keine Einlagen in die Sonderbilanz/in das Sondervermögen in den selbst ermittelten Anteilen der Anlage FE 5 für die gewählte Einkunftsart erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingaben ggf. mit '0'.
Bei Gesellschaften mit gewerblichen Einkünften lässt sich das durch die Eintragung von ggf. 0 lösen.
Bei Einkünften aus Vermietung sind in der Anlage FE 5 (selbst ermittelte Anteile) die Felder Einlagen und Entnahmen aus Sonderbilanz jedoch grau und nicht befüllbar. Das Ausfüllen der vier möglichen Felder (GHB, ErgBil) reicht jedoch nicht aus, um den Fehler zu beheben.
Hat hier jemand eine Lösung?
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Michaela Spötzl
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