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Feststellungserklärung 2020 Einlagen/Entnahmen Kommanditist Pflichtangabe

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letzte Antwort am 06.04.2021 15:03:26 von Christine_Obendorfer
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mspoetzl
Einsteiger
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Liebe Community,

 

in der Feststellungserklärung 2020 sind die Einlagen/Entnahmen in die Gesamthandsbilanz/Ergänzungsbilanz/Sonderbilanz für Kommanditisten wohl Pflichtfelder geworden:

 

Fehler / Anlagen FB, FE 5 2. Beteiligter

Es ist 'Kommanditist' als Art der Beteiligung gewählt, aber es sind keine Entnahmen aus der Gesamthandsbilanz/dem Gesamthandsvermögen, keine Einlagen in die Gesamthandsbilanz/in das Gesamthandsvermögen, keine Entnahmen aus der Sonderbilanz/dem Sondervermögen und keine Einlagen in die Sonderbilanz/in das Sondervermögen in den selbst ermittelten Anteilen der Anlage FE 5 für die gewählte Einkunftsart erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Ergänzen Sie die Eingaben ggf. mit '0'.

 

Bei Gesellschaften mit gewerblichen Einkünften lässt sich das durch die Eintragung von ggf. 0 lösen.

 

Bei Einkünften aus Vermietung sind in der Anlage FE 5 (selbst ermittelte Anteile) die Felder Einlagen und Entnahmen aus Sonderbilanz jedoch grau und nicht befüllbar. Das Ausfüllen der vier möglichen Felder (GHB, ErgBil) reicht jedoch nicht aus, um den Fehler zu beheben.

 

Hat hier jemand eine Lösung?

 

Vielen Dank vorab.

 

Viele Grüße

Michaela Spötzl

Viele Grüße
Michaela Spötzl
DATEV-Mitarbeiter
Christine_Obendorfer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
3634 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Spötzl,

 

die Antwort auf Ihre Anfrage finden Sie im Dok.-Nr. 1019494 .

 

Mit freundlichen Grüßen

Christine Obendorfer

DATEV eG

 

 

 

 

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letzte Antwort am 06.04.2021 15:03:26 von Christine_Obendorfer
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