Hallo,
ich habe ein Problem und kommen nicht auf die -vermutlich einfache- Lösung.
Welche Einstellung muss ich ändern, um die Daten aus der EÜR-FiBu einer vermögensverwaltenden GbR direkt in die gesonderte und einheitliche Feststellung übergeben zu können. Wenn ich die Daten per Schnittstelle übergeben, habe ich in der Feststellungserklärung nur die Einkunftsarten Gewerbe, Landwirtschaft und Selbständige Einkünfte aber nicht V&V zur Wahl.
Vielen Dank!
Da es zu diesem Thema eine DATEV Idea gibt, gehe ich davon aus, dass dies noch nicht möglich ist.
Vielen Dank für die - überraschende - Antwort. Hätte nicht gedacht, dass das nicht geht.
Ganz trifft es meine Frage aber nicht. Bei der erwähnten Idea geht es um die Anlage V in der ESt-Erklärung, mir geht es um die Anlage V in der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung einer Personengesellschaft. Es kann doch nicht ernsthaft sein, dass ich die Daten in die Anlagen G, S und L einspielen kann, nicht aber in die Anlage V.
So selten dürfte das Thema doch wirklich nicht sein.
Sehr geehrte/r Frau/Herr MRittmann,
eine Einstellung, über die Sie die Anlage EÜR für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bestücken können, gibt es nicht. Grund dafür ist, dass die Anlage EÜR nur die Gewinneinkunftsarten vorgesehen ist. Ersichtlich ist das ist in der Zeile 7, in der lediglich die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Selbständige Arbeit ausgewählt werden können.
Eventl. hilft Ihnen die Programmverbindung aus der Buchführung in die Anlage V in der gesonderten und einheitlichen Feststellung weiter. Voraussetzung für die Programmverbindung ist das Programm DATEV Einkommensteuer comfort und das Zuordnen der Buchungen in Kanzlei-Rechnungswesen. Siehe dazu auch Info-Dokument 1034719.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Obendorfer
Datev eG