Hallo, die Abrechnung einer jährlichen betrieblichen Altersvorsorge setzt immer einen Einmalbezug voraus, mindestens in Höhe des Gehaltsverzichts. Wird kein Einmalbezug in dem Monat abgerechnet, kann der Gehaltsverzicht mit der Lohnart 3040 "Gehaltsverzicht, mtl." erfasst werden. Der Gehaltsverzicht wird dann vom laufenden Entgelt abgezogen. Das genaue Vorgehen entnehmen Sie dem Dokument 1004394 - LN03570 bei der Abrechnung in Lohn und Gehalt.
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