Hallo zusammen,
wir haben folgendes Problem:
Ein ehemaliger Mitarbeiter wechselt in Rente von einem sv-pflichtigen Arbeitsverhältnis in einen Minijob.
Alle An- und Abmeldungen sowie Umschlüsselungen sind erfolgt.
Bei der jetzigen Erstabrechnung bekommen wir nun folgende Fehlermeldung:
Fehler #LN17900
Sie haben den Mitarbeiter im Jahr 2023 mit einem Gesamtentgelt (lfd. + jhrl. Bezüge) in Höhe
von xxx EUR abgerechnet. Der Betrag übersteigt die x-fache Geringfügigkeitsgrenze in
Höhe von xxx EUR.
» Überprüfen Sie Ihre Angaben und rechnen Sie den Mitarbeiter ggf. sv-pflichtig ab.
Warum wird trotz Umschlüsselung das Gesamtentgelt zugrunde gelegt?
Die Abrechnung wird zwar durchgeführt, dennoch würden wir gerne diesen Fehler beheben.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das gab es hier schon mal:
Gelöst: Fehler #17900 Sozialversicherungspflichtig auf ger... - DATEV-Community - 366287
Hallo Herr Lutz,
lieben Dank, das hilft uns sehr.
Auch, wenn ich nicht verstehe, wieso Datev diese Meldung als Fehler- und nicht als Hinweismeldung auswirft.
Da bin ich auch überfragt 🙄