Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter der zum 01.07.2023 von sozialversicherungspflichtig auf geringfügig wechselt. Ich habe alle erforderlichen Punkte zu 07/2023 umgestellt. Jetzt bekomme ich folgenden Fehler:
Fehler #LN17900
Sie haben den Mitarbeiter im Jahr 2023 mit einem Gesamtentgelt (lfd. + jhrl. Bezüge) in Höhe
von 13.928,00 EUR abgerechnet. Der Betrag übersteigt die 14-fache Geringfügigkeitsgrenze in
Höhe von 7.280,00 EUR.
» Überprüfen Sie Ihre Angaben und rechnen Sie den Mitarbeiter ggf. sv-pflichtig ab.
Er rechnet mir den AN zwar ab und macht auch Abmaeldung bei Elstam, aber die Ummeldung der Krankenkasse wird nicht erstellt.
Ich könnte es lösen, dass ich den AN auf eine neue Personalnummer nehme, aber dann bekomme ich nur eine normale Abmeldung und Anmeldung und keine Ummeldung.
Hier liegt m.E. ein Fehler im Programm vor, denn vor den neuen Release ging das noch problemlos.
Wird der Fehler irgendwie behoben, sodass die Meldung vielleicht im nächsten Monat nachgeholt wird? Ich würde wirklich nur sehr ungern eine neue Personalnummer vergeben.
Könnte sich hierzu jemand von Datev mal äußern.
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die ähnliche Frage gab es letztens schon mal.
hier noch ein Thread zu Wechsel von SV-Status
Das Programm rechnet es zwar zusammen aber die Abrechnung müsste ohne Problem funktionieren und nur beim Wechsel unter-monatlich geht es nicht mit neuer Personalnummer.
VG
Das hilft mir leider nicht weiter. Das hatte ich auch schon gesehen, ist aber ein anderer Sachverhalt.
@JFuchs schrieb:Ich könnte es lösen, dass ich den AN auf eine neue Personalnummer nehme, aber dann bekomme ich nur eine normale Abmeldung und Anmeldung und keine Ummeldung.
LODAS hat in Personaldaten > Personaldaten > Sonstiges die Felder Bisherige/Weiterführende Personalnummer
Wenn man die entsprechend ausfüllt, wirft es die passenden SV- und UV-Meldungen raus. Gibt es das bei LuG nicht?
Das hatte ich auch versucht, aber die Felder sind bei mir ausgegraut. Ich kann da nichts eintragen. Warum auch immer.
Hallo,
die Ausgabe der Meldung ist ein Pflichtkriterium aus dem Pflichtenheft der ITSG. Laut diesem muss im Lohnprogramm eine Meldung ausgegeben werden, wenn in einem Kalenderjahr das Arbeitsentgelt die vierzehnfache Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Für die Höhe des ausgewiesenen Entgelts in der Fehlermeldung wird auch der Zeitraum der SV-pflichtigen Beschäftigung herangezogen.
In Ihrem Fall wurde der betroffene Mitarbeiter während des Kalenderjahres von einer SV-pflichtigen Beschäftigung auf eine geringfügige Beschäftigung umgeschlüsselt. Hier können Sie die Fehlermeldung im Regelfall ignorieren.
Die Abrechnung über eine neue Personalnummer ist nicht erforderlich.
Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in unserem Dokument 1027650 - LN17900 beim Erstellen der Lohnabrechnung in Lohn und Gehalt.
Ich hatte ebenfalls diese Fehlermeldung bei der Umstellung von SV-pflichtig auf GfB. Schön wäre, wenn es als Hinweis und nicht als Fehler angezeigt werden würde.