Ein Werkstudent wechselt zum 01.02.21 in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Kann ich die Personalnummer weiterverwenden? Die betriebliche Personalnummer soll mitgenommen werden, die nur einmalig vergeben werden darf.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
da der Wechsel zum Monatsersten erfolgt, können Sie die bisherige Personalnummer beibehalten und müssen im neuen Monat nur die Daten entsprechend umschlüsseln.
Nur bei einem Wechsel innerhalb des Monats ist eine neue Personalnummer erforderlich.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@Uwe_Lutz Ist das tatsächlich so? Wenn ja wäre das etwas armselig. das keine Tagesgenaue Umschlüsselung möglich wäre. Ich glaube Ihnen das bin nur etwas irritiert, dass DATEV sowas als Lösung anbietet.
@jjunker schrieb:@Uwe_Lutz Ist das tatsächlich so?
Ja, leider.
Aktuell kann pro Monat nur ein Beschäftigungszeitraum bzw. eine Beschäftigungsart abgerechnet werden und die Schlüsselung der Steuer- und Sozialversicherung ist monatsbezogen. Daher muss ein untermonatiger Wechsel über zwei Personalnummern abgewickelt werden.
Bei diesen PNr wird dann ein Bezug zur vorherigen bzw. folgenden PNr hergestellt, so dass die Meldungen korrekt erfolgen.
Viele Grüße
Uwe Lutz