@pkuehler schrieb: Ich würde dem Kunden eine Gutschrift des ursprünglichen Betrages mit 16% USt schreiben und diese dann (abzgl. des bereits einbehaltenen Betrages vom Kunden) zurücküberweisen. Ja, so würde ich in diesem Falle auch tun. Leistungszeitpunkt war schließlich HJ2/2020. Der Hersteller bekommt dann von uns eine Rechnung von 80% des ursprünglichen Erlöses mit 19% USt. Hierbei handelt es sich um keinen echten Schadenersatz. Auch das würde ich so machen wenn es sich um unechten Schadenersatz handelt, da der Leistungszeitpunkt ja durch Gerichtsbeschluss bestimmt ist. Die Frage ist nun, wie man die beiden Belege bucht... Naja, die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist ein negativer Umsatz. Hier eben aufpassen, dass es auch mit 16% gebucht wird. Wir haben für solche Fälle separate Konten. Also buchen sie Umsatz 16% an Kreditor. Der Schadenersatz ist Kreditor (Hersteller) an Schadenersatz mit Steuerschlüssel 19%. Jetzt lösen sie noch Ihre Rückstellungen entsprechend auf (Erträge aus Auflösung von RSt) und alles sollte gut sein.
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