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Freiwillige Unfallversicherung Gesellschafter/GF

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letzte Antwort am 06.05.2022 08:49:37 von tbehrens
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pkuehler
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo liebe DATEV-Community,
 
ich hätte da eine Frage zum Thema Unfallversicherung.
 
Unser Gesellschafter/GF ist seit 2021 freiwillig bei der BGHM unfallversichert. Diesen einmal jährlich anfallenden Beitrag übernimmt die Firma (GmbH). Der Bescheid liegt seit kurzem vor.
Handelt es sich hier um steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. verdeckte Gewinnausschüttung?
 
Wenn ja, mit welcher Lohnart muss das in LODAS abgerechnet werden. Würde das gerne im Lohn für April berücksichtigen. Sollte ja dann nur eine fiktive Lohnart zur ausschließlichen LSt-Berechnung sein und nicht nochmal als Aufwand gebucht werden, da hierfür schon eine Rückstellung in 2021 gebildet wurde.
 
Danke im Voraus für die Hilfe!

 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 3
409 Mal angesehen

Die UV ist entweder vGA oder Privatsache des GGF. Eine Erhöhung der Bruttobezüge per Ges.-Beschluss wäre die einzige finanzielle Lösung im Unternehmen.

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tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
366 Mal angesehen

Wir verwenden die SLA 203 (sonst. Bruttobez. jhrl.) zur Abrechnung des steuerpflichtigen Teils zusammen mit einem Nettoabzug. Für die Bruttolohnverbuchung sind beide Konten identisch (1740 bzw. 3720), dann heben sich diese gegenseitig auf.

 

Lt. LSt-Prüfung muss nur 60% des Beitrages versteuert werden, da mit der fBG auch die beruflichen Auswärtstätigkeiten abgedeckt werden (https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/unfallversicherung-lohnsteuer_idesk_PI42323_HI727395.html).

 

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letzte Antwort am 06.05.2022 08:49:37 von tbehrens
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