Hallo zusammen, ich habe da einen Sachverhalt, über den ich jetzt schon länger nachdenke und wollte euch dazu um Hilfe bitten. Ich arbeite in einer Firma, die Aufbauten (Koffer, Kräne, Kipper etc.) auf Fahrgestelle aufbaut. Bilanzierer / SKR04 Ein Kunde erhielt einen wie oben genannten Aufbau mit Kipper in 2020 (16% USt) von uns. Er hatte damit einige Beanstandungen und behielt sich deshalb einen Teil der Rechnungssumme ein. Wir haben daraufhin auf Garantie einige Sachen ausgebessert. Der Kunde war leider immer noch nicht zufrieden und die Sache ging bis vor Gericht. Nun klagt er auf Wandlung und wir haben uns jetzt dazu entschieden, dies zu akzeptieren. Als Schadenersatz möchte sich der Hersteller des Kippers mit 80% der entgangenen Summe beteiligen. Folgendes wurde in 2020 gebucht: Restbetrag der Forderung wurde in die zweifelhaften Forderungen umgebucht der gesamte Nettoerlös wurde in die Garantierückstellung eingestellt eine Rückstellung für Gerichtskosten wurde gebildet Die Frage ist, wie es nun weiter geht. Theoretisch müsste unsere Firma ja eine Gutschrift schreiben und wir überweisen den bereits erhaltenen Betrag wieder zurück. Die Rückstellungen müssten aufgelöst werden und die 80% Schadenersatz sind ja wahrscheinlich als Ertrag zu buchen oder liege ich da falsch? Gehört das überhaupt in 2022 oder ist das alles als periodenfremd anzusehen? Wie ist das mit der USt? Wie würdet Ihr das gesamte "Chaos" buchen? Danke schonmal im Voraus!
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