Hallo Simsalabim, das "Ausleihen" und "Zurückgeben" ist mit der Lizenzverwaltung online nicht mehr nötig, da die PC-Zähler keine Relevanz mehr haben. Wenn der Softwareschutz, der am ausgelagerten Arbeitsplatz angeschlossen ist, zum Master gemacht und der Lizenz-Manager-Server installiert wurde, sind die Vorrausetzungen geschaffen, dass der Rechner direkt mit der Lizenzverwaltung online kommunizieren kann. Der Windows-Benutzer am ausgelagerten Arbeitsplatz muss mit einem Benutzer im RZ verknüpft und die Lizenzen vom RZ abgerufen sein. Ab diesem Zeitpunkt kann dieser ausgelagerte Arbeitsplatz sich seine Lizenz immer selber holen, wenn er sie braucht. Schönes Wochenende Susanne Folkendt DATEV eG
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