Hallo Zusammen, vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Um eine Aussage zu Ihren Sachverhalten treffen zu können, ist die Prüfung der Daten erforderlich. Wir möchten Sie bitten, falls noch nicht geschehen, sich hierfür über einen anderen Servicekanal an uns zu wenden. Wenn eine Korrektur des bisherigen Lohnnachweises erforderlich ist, können Sie dies entweder über den manuellen Weg vornehmen oder aber mit dem Anstoß einer Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 auf 12/2016, da dies der „Erstellmonat" ist. Wir empfehlen hier die Nachberechnung für alle Arbeitnehmer. Mit der nächsten Abrechnung wird der bisherige Lohnnachweis neu aufbereitet und übermittelt. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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