Kann eine maschinelle Veränderungsmitteilung durch die Zahlstelle für bereits abgerechnete Zeiträume im Nachhinein erstellt werden?
Hallo,
rückwirkende Änderungen im Zahlstellenmeldeverfahren bzw. die Abrechnungen von Versorgungsbezugsempfängern können anhand einer Nachberechnung bis einschließlich 01/2016 korrigiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG