Einem Arbeitnehmer mit St.kl. 3; 1,0 und ev sind bei einem Nettolohn von 1.729,06€ mit 2 unerhaltsberechtigten Personen 2,72€ Pfändung abgezogen worden.
Laut Pfändungstabelle hätten es aber 6,72€ sein müssen (Nettolohn 1.720,00€ - 1.729,99€).
Kann mir hierzu jemand etwas sagen? Oder bin ich hier falsch mit meiner Frage?
Ich bitte um Nachsicht, da ich ganz "frisch" hier bin.
Mit erwartungsvollen Grüßen
A. Schreiner
Hallo Frau Schreiner,
gibt es im Brutto-Lohn evtl. unpfändbare Lohnbestandteile? Dann wäre ein niedrigerer Nettolohn der Pfändung zugrunde zu legen.
MFG
Sylvia Fichte
Hallo Frau Fichte,
Ihre Antwort war leider nicht richtig, daran hat es nicht gelegen.
Dank DATEV, ich hatte auch einen Brief geschrieben, habe ich jetzt die richtige Antwort bekommen.
Es waren von dem Pfändungsbetrag 6,79€ noch 60% gemäß Pfändungstabelle abzuziehen.
Auswertung 17 ist dabei sehr hilfreich gewesen.
Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schreiner