Bei der Lohnabrechnung für April 2016 wurde bei einigen Arbeitnehmern ( Lst-Kl. IV, 1 Ki-FB) mehr Lst/Soli/Kist einbehalten als im Januar, Februar und März, trotz unverändertem Gehalt und Steuerabzugsmerkmalen. Gibt es hierfür eine Erklärung. Es wurde auch keine Nachberechnung angestoßen.
Hallo Frau Fichte,
kann es sein, dass sich bei den betreffenden Arbeitnehmern der Zusatzbeitrag der Krankenkasse geändert oder ein Krankenkassenwechsel zu einer Kasse mit einem anderen Zusatzbeitrag stattgefunden hat?
Da die Höhe dieser Beiträge in die Lohnsteuerberechnung einfließt, ändert sich hierdurch der Lohnsteuereinbehalt, auch wenn sich an den Abzugsmerkmalen nichts geändert hat.
Viele Grüße
Uwe Lutz