SV passt, da Entstehungsprinzip, LSt ist natürlich Zuflussprinzip. LStKl sollte aber 1/3/4/5 sein - je nachdem wie die Situation bei ihm direkt aussieht. 6 Wäre nur zu wählen wenn es Zweitjob ist oder die LStKl nicht ermittelbar ist. Zum Minijob sollte es eigentlich kein Problem geben, aber ein Anruf oder eine schriftliche Nachfrage bei der Minijobzentrale würde nicht schaden.
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