Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter, der am 31.12.2019 ausgetreten ist. Danach hat er Rente bezogen und wurde vom 01.02.20 bis 31.03.2021 als Minijobber angestellt.
Jetzt hat er noch einen Provisionsanspruch (5 stellig) aus der SV-Pflichtigen Beschäftigung aus 2019.
Diesen möchte ich nun als Einmalbezug im Juni abrechnen.
Wie würdet ihr die Provision abrechnen? Seht ihr den Minijob unkritisch, da die Provision vertraglich sich auf 2019 bezieht? Lodas berechnet mir keine SV, korrekt, weil der Mitarbeiter in 2019 über der BBG ist?
Ich habe Einmalbezüge nach Austritt gewählt und die ELSTAM-Anmeldung vorgenommen, da er Rentner ist, LST-Klasse 6 abrechnen?
Danke vorab
SV passt, da Entstehungsprinzip, LSt ist natürlich Zuflussprinzip.
LStKl sollte aber 1/3/4/5 sein - je nachdem wie die Situation bei ihm direkt aussieht. 6 Wäre nur zu wählen wenn es Zweitjob ist oder die LStKl nicht ermittelbar ist.
Zum Minijob sollte es eigentlich kein Problem geben, aber ein Anruf oder eine schriftliche Nachfrage bei der Minijobzentrale würde nicht schaden.