Ich habe tatsächlich bei ein paar Soforthilfen diese Verlängerung in Anspruch genommen. Meine Mandanten wünschten alle die Überprüfung des Liquditätsengpasses so nebenbei. Aber jetzt habe ich noch eine Frage zur bayerischen Hilfe. Bei Antragstellung vor dem 31. März 2020 mussten ja noch private oder andere liquide Mittel verwendet werden. Muss ich das bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses berücksichtigen? Laut Einnahmen und Aufwand-Vergleich habe ich einen Engpass von rund 5.100 €. Aber der Mandant hatte zu diesem Zeitpunkt auch mehr wie 5.000 € auf dem Konto. Laut Hotline muss ich das nicht berücksichtigen. Aber da ich denen nicht zu 100% traue, wollte ich nochmal nachfragen, ob hier schon jemand Erfahrung gemacht hat. Danke, Gruß AMayer
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