Liebe Community, von Seiten meiner Mandanten wurde ich angefragt. Wie die Ermittlung der als Fixkosten anzusetzenden Abschreibung auf Altwaren erfolgt. Die allgemeine Seite Überbrückungshilfe-Unternehmen war hier nicht besonders aufschlussreich. Im Timesheet des Bundesfinanzministeriums habe ich folgende Formulierung gefunden. "Für Einzelhändler, die im Jahr 2019 aus ihrer regulären Geschäftstätigkeit einen Gewinn und im Jahr 2020 einen Verlust erwirtschaftet oder die erst im Jahr 2020 gegründet wurden und in diesem Jahr einen Verlust erwirtschaftet haben und die direkt von Schließungsanordnungen betroffen sind, wird die Abschreibungs-möglichkeit unter Ziffer 4 der förderfähigen Maßnahmen unter den folgenden Voraussetzungen auf das Umlaufvermögen erweitert, sofern es sich um Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware (d.h. saisonale Ware der Wintersaison 2020/2021) handelt. Bei der Warenwertabschreibung können ausschließlich aktuelle Wintersaisonwaren und verderbliche Waren zum Ansatz gebracht werden, die vor dem 1. Januar 2021 eingekauft wurden. Die Warenwertabschreibung berechnet sich aus der Differenz der kumulierten Einkaufspreise und der kumulierten Abgabepreise für die gesamte betrachtete Ware. Sonstiger Aufwand bleibt dabei unberücksichtigt; dies gilt insbesondere für den Einkaufs- und Verkaufsaufwand. Von den so berechneten Warenabschreibungen können 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Dabei sind umfassende Dokumentations- und Nachweispflichten für den jeweiligen Verbleib bzw. die Wertentwicklung der Waren zu erfüllen." Kumulierte Abgabepreise (was immer dieser ist UVP?) abzgl. kumulierte Einkaufspreisen ist bei mir der Rohgewinn--> den sollen wir als berechnete Warenwertabschreibung als Fixkosten ansetzen? Verständlich wäre für mich der Einstandspreis und den abzuschreiben.... Wie dann tatsächlich verkaufte Ware angerechnet werden soll erschließt sich mir ebenfalls nicht. Meine Mandanten möchten wissen was am Besten mit den abgeschriebenen Waren passieren soll.... und wie sich daraus erzielten Erlöse direkt auf die Beihilfen auswirken. Hat jemand evtl. schon etwas Erhellendes gehört oder Ideen wo mein Denkfehler liegt...? 🤔
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