Hallo, in den Bewegungsdaten erfassen Sie, wenn der Arbeitnehmer krank ist, die Stunden die der Arbeitnehmer Kug gehabt hätte. In Ihrem Fall also 2 Stunden pro Krankheitstag. Das Feiertags-Kug kann auch mit 2 Stunden eingegeben werden. Ob dies jedoch rechtlich korrekt ist, können wir nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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