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KUG - Teilausfall: Feiertag und AAG

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letzte Antwort am 27.05.2020 08:40:56 von Wolfgang_Stein
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MelanieD
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Hallo zusammen,

ich habe bei einem Mandanten folgende Konstellation:

 

Ausfall wg. KUG 25% - Gehaltsempfänger

Beispiel: tägliche Arbeitszeit normal 8 Stunden, somit jetzt 6 Stunden gearbeitet und 2 Std. KUG

 

Bei einem Arbeitnehmer habe ich Beginn der AU vor KUG-Zeitraum, Dauer bis in den KUG-Ausfall. Nach allem, was ich bisher gefunden habe, muss der AG für die 6 Stunden Lohnfortzahlung leisten (Erstattung AAG) und für die 2 Stunden Krankengeld i.H. von KUG (Erstattung über KK, Antrag muss gesondert gestellt werden).

Wie erfasse ich die Bewegungsdaten und wie die Fehlzeiten, so dass die Abrechnung stimmt und ein Erstattungsantrag ? Oder habe ich in der Theorie zu diesem Sachverhalt etwas falsch verstanden?

 

Außerdem habe ich Feiertage, die in den KUG-Zeitraum fallen - es handelt sich ja wie bereits geschildert um einen Teilausfall... Erfasse ich die 2 Stunden dann über Stamm-LA 414 und "ignoriere" die 6 Stunden? Da ich den Feiertag nicht bei der Soll-Arbeitszeit berücksichtige, passt das irgendwie nicht.

 

Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen - im überall genannten Dokument 5303311 findet sich leider nichts zu Teilausfall - und über die Hotline erreicht man aktuell auch niemanden...

 

Vielen Dank schon mal,

Melanie

MelanieD
Beginner
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Nochmal im Detail: AU-Beginn 23.3.2020 (bis 4.4.2020), Beginn KUG 1.4.2020

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


in den Bewegungsdaten erfassen Sie, wenn der Arbeitnehmer krank ist, die Stunden die der Arbeitnehmer Kug gehabt hätte. In Ihrem Fall also 2 Stunden pro Krankheitstag. Das Feiertags-Kug kann auch mit 2 Stunden eingegeben werden. Ob dies jedoch rechtlich korrekt ist, können wir nicht beantworten. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein 
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.05.2020 08:40:56 von Wolfgang_Stein
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