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Überbrückungshilfe konkret - so unterstützt Sie DATEV dabei

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letzte Antwort am 16.07.2020 18:06:36 von jbecklas
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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Schleimer-Noll
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 22
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Hallo,

 

wie versprochen haben wir die Fragen aus dem Chat hier noch einmal aufgeführt. Sie werden von den Fachkollegen in Kürze beantwortet. Einige Fragen, die nur im Zusammenspiel mit der Präsentation Sinn machen haben wir herausgenommen.

 

Hier nun Ihre Fragen aus dem Chat:

 

  1. ab wann ist 'REgistrierung möglich und ab wann gibt es Formulare (Mandanten fragen ständig) gibt es schon irgendwo etwas
  2. Gibt es bei der Registrierung auch den Abgleich für Berufsträger, die der RA-Kammer zugehören?
  3. Der Fördertopf ist aufgebraucht!
  4. Wo ist denn das Excel-Tool? Über den Link in dem Dokument 1018037 funktioniert es noch nicht
  5. Werden die benötigten Programmupdates auch zeitnah für die SmartIT automatisch bereitgestellt?
  6. Können Sie etwas zu den Reisebüros hinsichtlich der Provisionsrückzahlungen sagen - Diese werden ja in den Fixkosten mit einberechnet - was ist mit Provision, die bereits zurückgezahlt wurde-? zählen nur die noch zu erwartenden?
  7. Wer ist die zuständige Landesbehörde?

 

Bei weiteren Fragen zum Thema können Sie die Fragen gern hier stellen oder auch ein weiteres Thema aufmachen.

 

Freundliche Grüße

Andreas Schleimer-Noll

DATEV-Mitarbeiter
Christian_Neuser
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 22
2004 Mal angesehen

Hallo,

 

hier die Antworten nach bestem Wissen (Stand 26.06.2020):

 

1. ab dem 01.07. - dann wird es auch die Formulare geben

2. aktuell nein

3. dem ist nicht so, da Anträge erst ab 01.07. gestellt werden können

4. auf www.datev.de/ueberbrueckungshilfe

5. ja

6. für solche tiefergehenden Fragen verweise ich auf unser DSO mit der Art.-Nr. 78501 

7. die jeweilige Regierung, zum Beispiel die Landesregierung Niederbayern

 

Beste Grüße und ein schönes Wochenende!

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kb79
Einsteiger
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Nachricht 3 von 22
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Hallo Herr Neuser,

 

ich darf mich gerade mit der Überbrückungshilfe beschäftigen. Ich nutze das Programm Kanzlei-Rechnungen und versuche mich in die neue Auswertung rein zufuchsen.

 

Gibt es ein Dokument aus dem erkennbar ist, aus welchen Konten sich die DATEV die Werte in die Auswertung holt? Ich nutze den SKR 03 (hier Branchenpaket Hotel und Gaststätten).

 

Z.B. werden Zinsenaufwendungen für Kredite und Darlehen nicht aus dem Konto 212000 (Zinsen f. langfristige Verbindlichkeiten) herangezogen.

 

Personalaufwendungen werden gar nicht gefüllt usw.

 

Vielen Dank im Voraus

 

 

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grandfunck
Fachmann
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Moin,

 

so etwas wie einen Kontennachweis würde ich auch begrüssen. Vielen Dank im Voraus.

 

Schöne Grüße

 

WF

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Neuser
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

der Kontennachweis ist in der Auswertung bereits integriert - einfach die entsprechende Zeile, für die sie den Kontennachweis benötigen, auswählen und dann unten unter Details schauen. Dort finden Sie dann die entsprechenden Konten.

 

Beste Grüße

Christian Neuser

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 6 von 22
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In vereinfachter Form gibt es einen Kontennachweis. Wenn man die betreffende Zeile markiert, bekommt man im unteren Bereich die Möglichkeit, die Werte anzupassen. Und wenn man dort ganz nach unten guckt, gibt es den Reiter "Details Kontennachweis". Draufklicken und ggf. mit der Pinnadel ganz rechts fixieren.

MfG
T.Kahl
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kb79
Einsteiger
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Nachricht 7 von 22
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Ups. Das hatte ich tatsächlich übersehen.😌

 

Danke für den Hinweis 👍

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grandfunck
Fachmann
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Nachricht 8 von 22
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Moin in die Runde,

 

gestern abend habe ich mal die Corona-Auswertung angetestet, das geht schön schnell und sieht schon gut aus, vielen Dank an die DATEV ich habe mich über die Hilfestellung gefreut. Aber es bleiben doch eine Reihe von Fragen, sollte es offizielle Anleitungen geben, wäre ich für einen Link dankbar.

 

Meine Fragen und Unsicherheiten sind nicht viel geringer geworden, nach dem Info-Chaos zur Soforthilfe, wünsche ich mir klare schriftliche Regelungen, an die ich mich bei Bescheinigungen (für die ich ja hafte oder?) orientieren kann. Das betrifft vor allem auch die Frage der sonstigen fixen Kosten, was gehört hier nun dazu?

 

Wenn ich es richtig sehe, werden nur die "normalen" Umsätze (SKR03 84xx) berücksichtigt, ist es richtig z. B. Provisionen und Eigenverbräuche nicht zu beachten? Wenn ja, wo steht dies? Es wird ja teilweise wohl die Ansicht vertreten, alle Umsätze, die in die VA kommen wären zu beachten.

 

Zinsaufwand aus Konto 2120 fehlt bei diesem Mandanten in der Übersicht. Nachvollziehbar ist dies für mich nicht.

 

Buchungen für RuBKosten (Konto 4951) gehen in Punkt 10 ein, also StBKosten in Sachen Überbrückungshilfe, auch wenn es sich um ganz etwas anderes handelt. Kann das so richtig sein?

 

Es wäre schön, wenn es neben dem Kontonachweis unten in der Übersicht für die einbezogenen bebuchten Konten auch so etwas wie einen Plan geben würde, welche Konten in welche Ziffer übernommen werden und warum bzw. warum diese nicht berücksichtigt werden.

 

Aus unserer (StB) Sicht werden von den Behörden viele Begriffe m. E. n. ziemlich beliebig verwendet, Kosten, Aufwendungen etc. oder Einnahmen, Umsätze pp. Die aufgezählte Punkte sind für mich nicht nachvollziehbar und unvollständig gegriffen.

Fallen unter Grundsteuern auch die von der Gemeinde eingeforderten Beträge für Straßenreinigung, Niederschlagswasser, Müllabfuhr, die ja bei Miete wohl als Nebenkosten abzugsfähig sind? Oder gehören diese nicht zu den Grundsteuern (=Grundstücksabgaben) sondern zu den sonstigen fixen Kosten oder vielleicht gar nicht zu den begünstigten Werten?

Was ist mit Steuerberatungskosten, evtl. getrennt nach Lohn, Fibu, JA+E? Was ist mit Ratenzahlungen, weil Rechnungen nicht auf einmal bezahlt werden konnten? Zuordnung nur im Monat der Rechnung oder im Monat der Teilzahlung oder im Zeitraum der Leistungserbringung?

Welche Mieten sind anzusetzen, die tatsächlich gezahlten oder die geschuldeten mit angekündigter Nachzahlung später (Corona-Sonderregelung)?

Alles wohl netto ohne USt, Soforthilfe war ja mit USt, wenn ich mich nicht irre.

 

Diese unvollständige Aufzählung soll hier genügen. Am liebsten würde ich Aufträge i. Z. m Überbrückungshilfe einfach gerade bei Kleinstunternehmer ablehnen, bei laufenden Mandaten ist das aber nicht so ohne weiteres möglich. Es gibt so viele angenehmere Dinge, die man machen könnte...

 

So schön wie die DATEV-Auswertung ist, unkritisch kann man (jedenfalls ich) diese Werte nicht übernehmen, es bleibt einige Nacharbeit. Vielleicht gibt es auch eine neue Version der DATEV, Dank im Voraus. Die Unklarheiten sollten einheitlich von der Verwaltung beseitigt werden, nicht länderspezifisch wie bei der Soforthilfe. DATEV kann nur versuchen, uns das Leben zu erleichtern, das dabei Unklarheiten aufkommen wie bei den Zinsen ist nicht schön aber nachvollziehbar. Zusammen - also genossenschaftlich - sollten wir versuchen, das Beste daraus zu machen.

 

Schöne Grüße in die Runde immer nach dem Motto: Wer braucht schon Urlaub, wir haben anderes zu tun!

 

WF

 

grandfunck
Fachmann
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Moin,

 

leider hatte ich den Kontennachweis auch übersehen, während ich meinen vorigen Beitrag schrieb, hatte mich meine Frau darauf aufmerksam gemacht. Dieser Nachweis hilft schon sehr, vielen Dank.

 

LG

 

WF

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grandfunck
Fachmann
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Nachricht 10 von 22
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Moin,

 

etwas off-topic:

 

Eine besondere Überbrückungshilfe sollen die freiberuflichen Kanallotsen bekommen, da der Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal derzeit ausgedünnt ist. Irgendwo habe ich mal gelesen, es sollen rund 300 Lotsen sein, kann diese Zahl aber derzeit nicht belegen.

 

Lt. NDR soll es 8 Mio € geben.

Wenn das so stimmt, wäre das eine schöne Sonderhilfe, der wohl kaum Fixkosten gegenüberstehen dürften.

 

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Coronahilfen-fuer-NOK-Lotsen,kanal218.html

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Neuser
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo grandfunck,

 

Sie liegen mit Ihren Punkten grundsätzlich richtig. Bezug nehmen möchte ich auf Ihre Aussage "Aber es bleiben doch eine Reihe von Fragen, sollte es offizielle Anleitungen geben, wäre ich für einen Link dankbar."

 

Solche offiziellen Anleitungen gibt es aktuell leider nicht - Stand heute liegt nur das Eckpunktepapier aus dem Bundeswirtschaftsministerium vor. Das beantwortet aber nicht die Detailfragen, die Sie und viele unserer Anwender berechtigt stellen. An solchen Papieren/Anleitungen wird aber sicherlich schon verwaltungsseitig gearbeitet.

 

Sobald diese dann vorliegen, werden wir sie berücksichtigen und insbesondere im InfoDB-Dokument 10108037 aufführen.

 

Grundsätzlich gilt: Unsere Programmunterstützung kann daher die Vorbereitung künftiger Anträge "nur" unterstützen (d.h. keine "Knopfdrucklösung"; teilweise lassen sich die geforderten Angaben schlichtweg nicht aus den Konten entnehmen) - verbindlich werden die künftigen Anleitungen und die Berechnung in den Antragsportalen sein. Unser Ziel ist es dabei, Sie als Anwender soweit wie möglich dabei zu unterstützen.

 

Beste Grüße

Christian Neuser

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 12 von 22
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@Christian_Neuser : Das Ganze schaut schon recht gut aus und ist auch relativ intuitiv bedienbar. Eine Sache ist mir allerdings aufgefallen. Ich weiß nicht, ob sich das noch anders lösen lässt.

 

Bei dem Mandanten wo ich testweise geschaut habe, gab es im April keine Umsätze und den Mai hatte ich noch nicht gebucht. Ergo müsste die Berechnung ja von Umsatz 0,00 ausgehen und mit den Werten 2019 vergleichen. Das funktioniert aber nicht. Ich habe unten als Fehler angezeigt bekommen, dass eine Förderung nicht möglich ist, da der Umsatzausfall nicht mindesten 60% betragen hat. Was ja hier nicht stimmt. Erst als ich in den manuellen Erfassungsfeldern jeweils noch eine 0,00 eingetragen hatte, hat es richtig funktioniert.

MfG
T.Kahl
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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Neuser
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Kahl,

 

vielen Dank für Ihren Hinweis - ich habe ihn an die Verantwortlichen weitergeleitet.

 

Beste Grüße

Christian Neuser

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grandfunck
Fachmann
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Vielen Dank Herr Neuser,

 

wir suchen auch immer noch nach mehr als dem Eckpunktepapier. Wenn schon die DATEV nichts Neues oder Besseres findet bzw. übermittelt bekommt (immer in der Hoffnung, dass Nürnberg dichter an Berlin dran ist als der kleine StB ;-)), brauchen wir uns hier keine tieferen Gedanken machen. 

 

Zu den Zinsen und Umsätzen wird sicher noch nachgearbeitet, zumindest die Zinsen für langfristige Schulden sind m. E. n. zu berücksichtigen. Was zu den Umsätzen gehört scheint noch umstritten zu sein. Da scheint mir die DATEV Auswertung überraschend "forsch", ich möchte nicht in eine Falle tappen, normal ist DATEV doch eher vorsichtig.

 

Ob aus Berlin noch vernünftige, eindeutige Anleitungen kommen, bleibt abzuwarten. Bis 31.08. sind ja noch fast zwei Monate hin und wer braucht im Sommer schon Urlaub? 

 

Schön an der DATEV-Auswertung ist auf jeden Fall, dass man mit den Werten "spielen" kann, um Auswirkungen und mögliche Förderungen schnell abzuschätzen. Dabei wurde ich heute bei einem Mandanten bestätigt, der Aufwand lohnt sich (voraussichtlich) nicht. 

 

Auf die weitere Entwicklung gespannt grüßt

 

WF

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MelanieD
Beginner
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Hallo, 

 

kann es sein, dass bei dem Tool zur Vorab-Analyse Personengesellschaften nicht enthalten sind? 

Ich konnte nichts finden, dass diese nicht antragsberechtigt sind - es sind jedoch in der Übersicht sämtliche Personengesellschaften nicht enthalten...?

 

Mit freundlichen Grüßen 

Melanie Dethloff 

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grandfunck
Fachmann
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Moin Herr Neuser,

 

gestern habe ich von der StB-Kammer die FAQs heruntergeladen. Ich vermute, die DATEV wird diese auch erhalten haben bzw. können. Dort wird davon geschrieben, dass Umsätze lt. UStVA zu berücksichtigen sind, dann also alle.

 

Zu den Fixkosten wird auf eine Anlage verwiesen, die ich nicht gefunden habe. Ein Anruf bei der Kammer in Kiel brachte den Hinweis, es solle vermutlich heute noch ergänzte (ob auch geänderte war unklar) FAQs geben. 

 

Es wäre schön, wenn die DATEV die Überbrückungshilfenauswertung an die Stellungnahme der Kammer so schnell wie irgend möglich anpasst, damit wir vernünftig rechnen und beraten können.

 

Vielen Dank im Voraus

 

WF

 

 

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jbecklas
Beginner
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Guten Tag,

für mich stellt sich die Frage, wann (und ob überhaupt?) die DATEV-Lösung zur Überbrückungshilfe mit dem elektronischen Portal des BMWi direkt verknüpft wird? Dies wäre sehr gut, da trotz aller Handhabungsnachteile (siehe unten) das DATEV-Tool immer noch einfacher auszufüllen ist als das Formular im amtlichen Portal.

Kritik am DATEV-Tool:
Unabhängig davon, dass im DATEV-Tool inhaltliche Fehler sind (Umsatzwerte aus Fibu stimmen nicht) ist die Handhabung des Tools sehr benutzerunfreundlich: warum muss jede Zeile einzeln angeklickt, ausgefüllt und gespeichert werden, bevor ich in die nächste Zeile gelangen kann? Warum hat man nicht eine Erfassung wie z.B. in Excel oder (um bei dATEV zu bleiben) in der DATEV Wirtschaftsberatung gewählt? Hier kann man per ENTER-Taste nach dem Ausfüllen in das nächste Feld springen und mit den Pfeiltasten rauf und runter. Das ist doch uralter EDV-Bedienerstandard.
Ich weiß, dass die Tools natürlich unter höchster Zeitnot programmiert wurden, aber gerade deshalb stellt sich die Frage, warum nicht bewährtes als Grundlage genommen wurde?
Man hätte z.b. auch die DATEV-Wirtschaftsberatung als Grundlage nehmen können. Dort ist sogar noch der Vorteil gegeben, dass mittels Unternehmensplanung etc. Zukunftswerte (z.B. Fortrechnung der Kostenpositionen) automatisch erfolgen könnten. Das wäre eine riesige Arbeitserleichterung und - die Tools gibt es schon!

Aber das Schlechte schlägt das Ausreichende: vergleicht man das DATEV Tool mit dem BMWi-Portal hat man den Eindruck, dass beim BMWi die Werksstudenten ran durften. Dort ist die Eingabe noch viel unkomfortabler.

Daher ist die frage umso wichtiger: wann kommt die Schnittstelle DATEV -> BMWi? Denn 2mal werde ich die Daten bei solchen Systemen nicht eintippen!

Ich bitte, meine direkten Äußerungen zu entschuldigen, aber ich bin - trotz allem Verständnis für die Zeitnöte bei der Erstellung - über das Ergebnis beider Tools (DATEV und BMWi) doch einigermaßen enttäuscht!

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diplodocus
Aufsteiger
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Werkstudenten können programmieren, Beamte nicht.

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jbecklas
Beginner
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Nachricht 19 von 22
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Die Bemerkung zu den Werkstudenten sollte nicht herablassend ggü. dieser Berufsgruppe wirken.
Sorry, wenn das so rübergekommen sein sollte.

Da der Zugangs-PIN von einem beauftragten Unternehmen des BMWi kam (init AG?) gehe ich auch kaum von programmierenden Beamten aus - erwartet auch niemand.

Mir geht es letztlich nur um die fehlende Verknüpfung DATEV-BMWi und die schlechte Bedienerfreundlichkeit der Tools.

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Neuser
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

 

vielen Dank für Ihre wertvolle Kritik.

 

Zum Thema Verknüpfung: da sind wird auf die Entwickler des elektronischen Portals angewiesen. Sobald es dort eine Möglichkeit gibt, zum Beispiel per .xml-Upload, werden wir tätig werden.

 

Zu Ihrer Kritik am Handling: eine Eingabe mit Enter hatten wir tatsächlich geprüft, es aber schlichtweg nicht mehr zeitlich geschafft. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Auf die Tools der WIPRO konnten wir leider nicht aufsetzen, da die Lösung für alle Kanzleien zugänglich sein sollte.

 

Zur Aussage, dass das Tool falsch rechne: was meinen Sie konkret? Haben Sie schon das Service-Release vom 13.07. installiert?

 

Beste Grüße

Christian Neuser

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jbecklas
Beginner
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Nachricht 21 von 22
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Guten Tag,

Vielen dank für die Informationen. Es ist natürlich schade, dass die Eingabe so umständlich ist. Aber wie gesagt: das Portal des BMWi ist noch unkomfortabler.

 

Zu den Programmfehlern:
Ja, das Service Release 13.07 ist installiert. Das ist auch genau das Problem: Fälle, deren Fibu-Daten bereits vor Installation dieses Service Releases erfasst bzw. übernommen wurden, sind nach Installation hinsichtlich der übernommen Fibu-Werte falsch. Diese müssen daher manuell abgeändert werden. Fälle, die danach erfasst/übernommen wurden sind i.d.R. korrekt. Allerdings gibt es auch hier Einzelfälle, in denen falsche Werte aus der Fibu übernommen werden.
Wir haben dazu aber auch schon entsprechende Servicekontakte eröffnet.

Im Übrigen haben wir festgestellt, dass das Antragsformular im BMWi-Portal nicht (mehr) mit dem bei dATEV übereinstimmt. Es macht daher keinen Sinn, dem Mandanten das dATEV-Formular zur Unterschrift zuzusenden, da er das BMWi-Formular eh nochmal unterzeichnen muss.

 

Fazit: dann kann ich auch direkt alles im BMWi-Formular erstellen und mir das DATEV-Tool schenken (Fibu-Daten kann auch dann auch aus der BWA/SuSa "abpinseln", das geht per Saldo schneller. da ich eh in 2 Portalen/Tools erfassen muss, macht eine Vorerfassung im DATEV-Toll für mich keinen Sinn.

mfG J. Becklas

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jbecklas
Beginner
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Nachricht 22 von 22
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Nachtrag:

Ich muss meine heutige Aussage leider revidieren:

Auch NACH dem Einspielen des Service Releases 13.07 neu angelegte Fälle im Überbrückungshilfe-Tool zeigen Umsatzzahlen an, die mit der Fibu, der BWA nicht übereinstimmen. Die eingelesenen Zahlen sind nicht nachvollziehbar.

21
letzte Antwort am 16.07.2020 18:06:36 von jbecklas
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