Für den Fall, dass es noch jemanden interessiert: Die "Euro-Referenzkurs" Daten entsprechen weder dem Devisenkassamittelkurs der Bundesbank, noch dem der EZB - auch da gibt es noch mal kleine Unterschiede. Die EZB stellt z.B. hier https://www.ecb.europa.eu/rss/fxref-usd.html immer die aktuellen Wechselkurse EUR/USD der letzten Tage bereit. Verglichen mit dem von DATEV bereitgestellten "EURO-Referenzkurs" ergeben sich beispielhaft folgende Abweichungen: DATUM EZB DATEV DIFF 11.11.2024 1.0651 1.0662 0,0011 12.11.2024 1.0617 1.0619 0,0002 13.11.2024 1.0629 1.0638 0,0009 14.11.2024 1.0533 1.0529 -0,0004 Oder auch schön: DATUM EZB DATEV DIFF 31.12.2023 1.105000 1.10770 0,0027 Das sind über 0,2%! D.h. wenn ich zum 31.12.2023 Fremdwährungspositionen i.H.v. 10 Mio. USD habe, dann macht das etwas über 22 TEUR Unterschied aus... Und dann ist da noch die Entscheidung des FG Hessen (Urt. v. 26.10.2023 – 7 K 854/20, EFG 2024, 842): Leitsatz 1: "Die in Euro zu ermittelnden Anschaffungskosten einer in einer Fremdwährung begründeten Forderung [...] sind anhand des bei Entstehen der Forderung geltenden Referenzkurses der EZB zu bewerten. Eine davon abweichende Ermittlung des Umrechnungskurses [...] ist unzulässig." Leitsatz 2: "Ist ausländische [...] Quellensteuer auf die inländische Steuer anzurechnen [...], ist die Quellensteuer mit dem im Zeitpunkt der Einbehaltung geltenden Referenzkurs der EZB umzurechnen. [...]" Führt das dazu, dass der DATEV-Währungsumrechnungsassistent deshalb völlig nutzlos ist, weil er zu einer nicht ordnungsgemäßen Umrechnung führt? 🤔 Ist es dann mit der von der DATEV angebotenen Software überhaupt möglich, eine ordnungsgemäße Buchhaltung in Fremdwährung abzubilden? 🤐 Puh...
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