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EURO-Referenzkurs in Kurstabelle (REWE) entspricht nicht offiziellem Euro-Referenzkurs der EZB

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letzte Antwort am 15.11.2024 16:17:19 von LuPi1801
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Steuerkoehler
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Mir ist aufgefallen, dass der im REWE bei Fremdwährungsbuchungen aus dem RZ abzurufende EURO-Referenzkurs zumindest beim US-Dollar regelmäßig nicht dem tatsächlichen offiziellen EURO-Referenzkurs der EZB entspricht. 

 

Laut Hilfecenter DATEV (Dokument 1015760) liest sich das dann so: „ Sie haben in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm den tagesbezogenen Euro-Referenzkurs für Fremdwährungskurse aus dem DATEV-Rechenzentrum in die Kurstabelle der Fremdwährungsrechnung geholt. Der Kurs in der Kurstabelle für einzelne Währungen entspricht nicht dem veröffentlichten Euro-Referenzkurs der Bundesbank, sondern ist ein Mittelkurs einer Bank. Hintergrund: Durch die Fusion der Dresdner Bank mit der Commerzbank hat sich die Bereitstellung der Fremdwährungskurse für das DATEV-Rechenzentrum geändert. Seit Mitte Oktober 2010 werden die Fremdwährungskurse von der Commerzbank bereitgestellt. Die Commerzbank übermittelt an DATEV den Geld-Kurs, den Brief-Kurs und einen Mittelkurs, den sie täglich für Bankgeschäfte selbst ermittelt. Dieser Mittelkurs weicht bei einzelnen Währungen prozentual leicht vom fixierten Euro-Referenzkurs der Bundesbank ab.“

 

Bei Buchungen im sechs- oder siebenstelligen Bereich ergeben auch die "leichten prozentualen Abweichungen" größere Beträge. Ich habe die Währungstabellen bisher auch zur Umrechnung außerhalb der eigentlichen FIBU genutzt, da der Kurswert meist schneller verfügbar ist als die mühsame Suche im Internet. Das sollte man aber zumindest bei größeren Beträgen lassen, denn es ist nicht einfach, der Mandantschaft zu erklären, weshalb man einen anderen Referenzkurs nutzt als den der EZB. Hier ist der Begriff "Referenzkurs" in der Währungstabelle 

schlicht falsch und assoziiert den falschen Zusammenhang.

 

Ich würde anregen, den Kurs umzubenennen in das, was er tatsächlich darstellt: "Mittelkurs", damit keine Irrtümer entstehen. 

 

Oder noch viel besser: DATEV speichert zukünftig unter dem Begriff EURO-Referenzkurs auch den tatsächlichen Referenzkurs der EZB und überlässt es nicht dem Benutzer, diesen manuell in die Kurstabelle einzupflegen.

alterSchwede
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Hallo Steuerkoehler,

 

bin diesbezüglich voll bei Dir.

 

Aber selbst wenn der EZB-Kurs als Basis genommen werden würde, hätte man es bei Auslandszahlungen, die mittlerweile als Echtzeitzahlungen abgewickelt werden, immer mit Abweichungen zu tun.

 

Schon bei der Erfassung (!) im OnlineBanking einer Bank muss dem Kunden der Gegenwert seiner Auslandsüberweisung (also z.B. USD umgerechnet in EUR) inkl. Gebühren angezeigt werden.

 

Das Thema schon hier ist, dass der Kunde bis zur Freigabe seiner Erfassung einige Sekunden benötigt (z.B. für die Anforderung einer TAN). - Bei Freigabe wird der Kurs (hier USD) dann meist schon wieder etwas anders notieren, als zum Erfassungszeitpunkt.

 

Lösung:

Nutzung eines Währungskontos (hier USD-Konto) bei der eigenen Bank inkl. FX Handel (Devisenhandel).

 

Viele Grüße

Sven

jjunker
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Nutzung eines Währungskontos (hier USD-Konto) bei der eigenen Bank inkl. FX Handel (Devisenhandel).

 

Da DATEV unfähig ist innerhalb einer Buchhaltung wirklich mit zwei Währungen zu arbeiten, es wird mit jeder Buchung umgerechnet in die Basiswährung, löst diese Maßnahme das Problem auch nicht wirklich oder? 

MVP 
alterSchwede
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@jjunker 

 

wieder ´was gelernt. Danke. 🙂

 

Viele Grüße

Sven

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jjunker
Allwissender
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Aus leidvoller Erfahrung. Auslagern in eine Unterbuchhaltung zum Monatsende manuell konsolidieren würde das Problem verlagern.

 

In der Unterbuchhaltung die Basiswährung auf USD stellen.

 

😇 War eine Option die ich erwogen habe. 🤗

 

MVP 
jjunker
Allwissender
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@Eduard_Torscher guten Morgen Herr Torscher. Die Informationen von @Steuerkoehler sind schon Besorgnis erregend.

 

Ich aktuellisiere die Kurstabellen jedesmal bevor ich eine von zwei Buchhaltungen weiter führe. Wenn ich dort Referenzkurs lese so nehme ich bei einem hoch angesehenen Software Unternehmen wie der DATEV an, dass diese Infos direkt bei der EZB abgerufen werden.

 

Jetzt muss ich hier lesen, dass die Daten über dritte kommen viel mehr von dritten erstellt werden. Minimum ist die Einstellung der Verwendung der Fehlbezeichnung im Programm. Seit nun mehr 11 Jahren.

MVP 
DATEV-Mitarbeiter
Eduard_Torscher
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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@jjunker 

 

Hallo Herr Junker,

 

wie dem Beitrag von Steuerkoehler zu entnehmen ist, weisen wir im Hilfecenter in den Dokumenten zur Fremdwährung bereits explizit darauf hin, dass es sich bei dem aus dem Rechenzentrum geholten Referenzkurs nicht um den veröffentlichten Euro-Referenzkurs der Bundesbank handelt. Der Begriff „Euro-Referenzkurs“ ist hier als ein allgemein verwendeter Begriff zu sehen, zumal er nicht den Zusatz „EZB“ führt. Eine Anpassung im Programm ist nicht vorgesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Torscher

Entwicklung Kanzlei-Rechnungswesen

 

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jjunker
Allwissender
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Guten Tag Herr Torscher,

 

Also ein klares RTFM seitens der DATEV. Habe Irgendwie nichts anderes erwartet.

Wenn man das Wort Referenzkurs liest kommt man natürlich drauf, dass sich DATEV einen eigenen beschafft.

Weiter liest man ja auch jeden Begriff in den Hilfedokumenten nach. (Das sollte man bei DATEV wohl tatsächlich tun, bei anderen Softwareanbietern geht das irgendwie intuitiv 🤗)

 

 

Sowohl der Seniorchef, die Chefin und der hinzugewonnene Kollege kriegten große Augen als ich die Info "Referenzkurs ungleich EZB Referenzkurs" mitteilte.

Das ist eben der Unterschied zwischen Innen- und Außensicht.

 

Danke trotzdem für Ihre Antwort.

______________

Mal ein anderes Thema: Wenn man schon eigene Referenzkurse aus Drittquellen bezieht. Warum werden dann Wochenendtage nicht mit dem letzten gültigen Mittelkurs der Commerzbank aufgefüllt?

 

Stammt das noch aus Zeiten als das Ladenschlussgesetz vorsah Freitags um 14:00 Uhr ist Wochenende? Ja die EZB liefert keinen Kurs da man sich aber eh nicht an die EZB hällt könnte man das manuelle Ergänzen von Kursdaten für diese Tage einsparen.

 

Ihnen ein schönes Wochenende und schön das jemand aus der Entwicklung hier in der COM direkt aufschlägt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Johannes Junker

 

MVP 
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DATEV-Mitarbeiter
Eduard_Torscher
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Junker,

 

hier habe ich gute Nachrichten für Sie.

 

Ab den DATEV-Rechnungswesen-Programmen Version 11.1 (Bereitstellung ab Anfang August 2022) verhält sich das Programm wie folgt:

 

Ist in den Eigenschaften des "Belege buchen" die automatische Ermittlung der Kurse aus der Kurstabelle aktiviert und wird eine Buchung erfasst, die auf einen Samstag oder Sonntag fällt und es ist kein entsprechender Kurs in der Kurstabelle vorhanden, wird automatisch der Kurs des vorangegangenen Freitages herangezogen und in die Buchung übernommen, ohne dass das Fenster Währungsumrechnung geöffnet wird.

Sind für Samstag, Sonntag aber auch für den vorangegangenen Freitag keine Kurse in der Kurstabelle enthalten, wird das Fenster Währungsumrechnung geöffnet. Bei Klick auf den Auswahlpfeil wird die Kurstabelle geöffnet und der Filter zeigt vorhandene Kurse, die unmittelbar vor oder nach dem Datum der Buchung liegen. 

 

Bei der Gelegenheit möchte ich Sie noch über eine weitere Neuerung im Bereich der Fremdwährung informieren, die ebenfalls in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen Version 11.1 enthalten sein wird.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Kurse für alle aktiven Währungen einmal täglich beim ersten Öffnen eines Mandantenbestandes im DATEV-Rechnungswesen-Programm automatisch aus dem DATEV-Rechenzentrum geholt.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://apps.datev.de/help-center/documents/1032234

 

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Torscher

Entwicklung Kanzlei-Rechnungswesen

LuPi1801
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Für den Fall, dass es noch jemanden interessiert:

Die "Euro-Referenzkurs" Daten entsprechen weder dem Devisenkassamittelkurs der Bundesbank, noch dem der EZB - auch da gibt es noch mal kleine Unterschiede. Die EZB stellt z.B. hier https://www.ecb.europa.eu/rss/fxref-usd.html immer die aktuellen Wechselkurse EUR/USD der letzten Tage bereit.

 

Verglichen mit dem von DATEV bereitgestellten "EURO-Referenzkurs" ergeben sich beispielhaft folgende Abweichungen:

 

DATUMEZBDATEVDIFF
11.11.20241.06511.06620,0011
12.11.20241.06171.06190,0002
13.11.20241.06291.06380,0009
14.11.20241.05331.0529-0,0004

 

Oder auch schön: 

 

DATUMEZBDATEVDIFF
31.12.20231.1050001.107700,0027

 

Das sind über 0,2%!

 

D.h. wenn ich zum 31.12.2023 Fremdwährungspositionen i.H.v. 10 Mio. USD habe, dann macht das etwas über 22 TEUR Unterschied aus...

 

Und dann ist da noch die Entscheidung des FG Hessen (Urt. v. 26.10.2023 – 7 K 854/20, EFG 2024, 842):



Leitsatz 1: "Die in Euro zu ermittelnden Anschaffungskosten einer in einer Fremdwährung begründeten Forderung [...] sind anhand des bei Entstehen der Forderung geltenden Referenzkurses der EZB zu bewerten. Eine davon abweichende Ermittlung des Umrechnungskurses [...] ist unzulässig."

 

Leitsatz 2: "Ist ausländische [...] Quellensteuer auf die inländische Steuer anzurechnen [...], ist die Quellensteuer mit dem im Zeitpunkt der Einbehaltung geltenden Referenzkurs der EZB umzurechnen. [...]"

 

Führt das dazu, dass der DATEV-Währungsumrechnungsassistent deshalb völlig nutzlos ist, weil er zu einer nicht ordnungsgemäßen Umrechnung führt? 🤔

 

Ist es dann mit der von der DATEV angebotenen Software überhaupt möglich, eine ordnungsgemäße Buchhaltung in Fremdwährung abzubilden? 🤐

 

Puh... 

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letzte Antwort am 15.11.2024 16:17:19 von LuPi1801
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