Hallo vkutz, als wertschätzender und familienfreundlicher Arbeitgeber ist vermutlich die Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeitenden eine charmante Lösung. Sollte die (unbezahlte) Freistellung aufgrund der Erkrankung des Kindes vor der eigenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähig eingetreten sein, ist auch eine andere Entscheidung denkbar, vgl. nachfolgenden Link: https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/entgeltfortzahlung-und-ausgleichsverfahren/kein-anspruch-auf-entgeltfortzahlung/ Beste Grüße!
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