Hallo liebe Community,
ich habe folgendes "Problem":
Von einer Mitarbeiterin habe ich für den Zeitraum z. B. 27.09. bis 29.09 eine Bescheinigung über Kind krank erhalten. Zeitgleich ist eine AU für die Mitarbeiterin selbst für den Zeitraum 28.09. bis 01.10 eingegangen.
Was rechne ich ab? Kind krank oder Mitarbeiterin krank?
Kind krank währe Entgeltersatzleistung und die AU ist Lohnfortzahlung in voller Höhe. Für uns als Unternehmen währe natürlich Kind krank "günstiger" (wir beschäftigen mehr als 30 Mitarbeiter).
Vielen Dank für die Hilfe 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo vkutz,
als wertschätzender und familienfreundlicher Arbeitgeber ist vermutlich die Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeitenden eine charmante Lösung.
Sollte die (unbezahlte) Freistellung aufgrund der Erkrankung des Kindes vor der eigenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähig eingetreten sein, ist auch eine andere Entscheidung denkbar, vgl. nachfolgenden Link:
Beste Grüße!