Hallo, ein zweiter Bereich fordert keinen zusätzlichen Aufwand, da DATEV immer den handelsrechtlichen Bereich in den Vordergrund stellt und man Abweichungen in der Steuerbilanz erfassen müsste. Gibt es keinen Wunsch auf andere Ansätze, gibt es auch nichts zu tun. Zudem halte ich es für falsch, dass man davon ausgeht, dass die Einheitsbilanz eine Zukunft hat. Alleine die unterschiedliche Abschreibung bei PC und dergleichen durch das BMF-Schreiben, welches den handelsrechtlichen Ansatz nicht beeinflusst, sollte jeden dazu bewegen sich mit den beiden Bereichen Handels- und Steuerrecht zu beschäftigen.
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