Letzter Versuch: je nach Fallgestaltung gibt es verschiedene Lösungen, die zu unterschiedlichen Konsequenzen führen, diese Community hier wird das nicht vernünftig lösen können. Ich würde die Kontaktaufnahme zum Steuerberater empfehlen, um sicher zu sein. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege: Sterbegeld ist SV-frei, weil es der Witwe für eine nicht selbst ausgeübte Beschäftigung ausgezahlt wird. Sterbegeld erhält somit die Erbin und nicht der Verstorbene. Dann ist eine Abrechnung für die Witwe zu erstellen und die steuerlich bestmögliche Regelung zu nutzen, die auch abhängig ist von den steuerlichen Verhältnissen der Witwe (steuerfrei ist der Bezug per se nicht, aber möglicherweise fällt Steuer tatsächlich in letzter Konsequenz nicht an). Wenn Sie der Prüferin mitgeteilt haben, dass der AG der Witwe die Beerdigungskosten erstattet, dann ist das ganz klar Sterbegeld und sv-frei (= Lohnabrechnung auf Namen der Witwe). Logisch! Wenn aber der Sachverhalt anders geschildert wird bzw. bei einer späteren RV-Prüfung die prüfende Person tatsächlich einen abweichenden Sachverhalt erkennt, hilft das Schreiben der Kollegin im Zweifel nicht. Rechtswirkung ist damit jedenfalls nicht verbunden. Die FA-Lösung ist eine komplett andere: das FA hat Ihnen letztlich gesagt, dass der Arbeitgeber so tun könnte, als wenn er dem Verstorbenen zu Lebzeiten Geld zukommen lassen möchte. Dann haben wir hier einen Einmalbezug ("Jahreslohnsteuertabelle") und die Witwe interessiert das Finanzamt nicht. Dann scheitert es i.S. SV daran, dass hier der Beschäftigte Geld für die von ihm ausgeübte Tätigkeit bezieht. Wie wir in dem Fall zur SV-Freiheit kommen können, ist mir ein Rätsel. Die Übernahme von Beerdigungskosten durch private Arbeitgeber ist machbar, mir ist aber kein Fall bekannt, wo wir definitiv zu Steuerfreiheit UND Sozialversicherungsfreiheit kommen. Je nach Gestaltung ist es aber möglich, unter Umständen zu einem Ergebnis zu kommen, dass SV-Freiheit besteht und Steuer nicht anfällt. Für Beamte gibt es hier eine Extra-Wurst. Wenn diese versterben und deren Arbeitgeber die reinen Beerdigungskosten übernimmt, dann ist das u.U. eine steuerfreie Beihilfe nach R 3.11 EStR (Zahlung nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 BeamtVG), die natürlich auch nicht der SV unterliegt. Wer Zugriff darauf hat: Stichwort Sterbegeld, Lexikon für das Lohnbüro, Hüthig Jehle Rehm Verlagsgruppe bzw. Dok.-Nr. 5300474 via Elektronisches Wissen Lohn und Personal.
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