Kurz noch vorab , ich stelle in DUO die Belege mit den entsprechenden Angaben bereit und im Steuerbüro wird dann gebucht. Ich bin Mandant. Zu 3) In den Stammdaten des Kreditors sind die Zahlungsziele definiert. Insofern dürfte das Zahlungsziel nicht überschrieben werden. Passiert aber immer wieder. Hier schein DUO sich eher nach den angehangenen AGB zu richten. Ist genauso mit dem Wort Gutschrift in den AGBs - da wird dann ganz schnell automatisch Rechnungskorrektur angehakt. Zu 4) klar, aber ich möchte mir einen Schritt sparen und z.B. die Möglichkeit haben, bei der Zahlart PAYPAL z.B. gleich das Bezahltkennzeichen mitzusetzen. Zu 5) Es geht darum, das eine Rechnung z.B. unter Skontoabzug vom Lieferanten per Lastschrift eingezogen wird und in der Bank zwar der Beleg zusortiert wird, die Rechnung aber nicht als vollständig bezahlt gekennzeichnet wird, obwohl (siehe 3) die Zahlungsziele mit Skontosatz in den Stammdaten erfaßt sind. Es gab/gibt die Krücke, über alle Kreditoren eine Spanne eines Skontoabzugs festzulegen ( ich glaube bis 7% ) , aber das ist natürlich fatal , wenn bei Kreditoren zu wenig und bei Debitoren zuviel Skonto gezogen wird. Hier meinte ich das auch mit Lexware, da klappte das auf den Cent. Bei Differenzen gab es sogar Vorschläge. Zu 6 und 7 ) betrifft dann eher die Buchung beim Steuerberater und nicht in DUO ? Ich möchte ja ungerne Umwege oder Krücken nutzen , sondern denke einfach, das DATEV hier mal langsam um die Ecke kommen müßte. Ob es alte Kamellen gibt und Probleme ... naja ... wenn mein Steuerberater nicht damit arbeiten würde wäre ich von DATEV/DUO schon lange wieder weg. Vielen Dank aber für den Austausch
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