Hallo Lohnexperte, vielen Dank für deine Vorschläge. Unser Problem ist, dass der Minijob nicht jede Woche arbeitet, sondern nach Bedarf. Wenn ein Auftrag reinkommt, brauchen wir Verstärkung, dann können Konstellationen wie folgt zustande kommen. Beispiel: Jan: KW1 keine Arbeit KW2 keine Arbeit KW3 10 Std. KW4 10 Std. Febr: KW5 keine Arbeit KW6 5 Std. KW7 keine Arbeit KW8 5 Std. usw. So ist es schwierig eine Wochenarbeitszeit von 3 oder 4 Std. in den Vertrag zu schreiben. Eine monatliche Höchstarbeitszeit wäre eine mögliche Variante. Kann man dies wo nachlesen oder kann ich hierfür Beispiele finden? Was ich nur finden konnte, war Minijob auf Abruf und hier war in der Literatur sehr streng dargestellt: Was ist neu bei der wöchentlichen Arbeitszeit? Wenn Arbeitgeber und Minijobber eine Vereinbarung für „Arbeit auf Abruf“ geschlossen haben, müssen gesetzlich festgelegte Vorgaben zur Dauer der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beachtet werden. Wird die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt zum Schutz der Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Diese Regelung ist nicht neu. Die Grenze wurde aber zum 1. Januar 2019 durch den Gesetzgeber angehoben. Sie lag zuvor bei 10 Stunden. Minijob auf Abruf: Empfehlung für Arbeitgeber Arbeitgebern, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ohne vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit auf Abruf beschäftigen, ist zu empfehlen, die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit schriftlich mit dem Arbeitnehmer festzulegen. Hierbei müssen sie entweder eine wöchentliche Mindest- oder eine Höchstarbeitszeit (bei Zahlung des Mindestlohns maximal zehn Arbeitsstunden) vereinbaren. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die Mindestarbeitszeit nicht um mehr als 25 Prozent überschritten und die Höchstarbeitszeit nicht um mehr als 20 Prozent unterschritten werden darf. LG
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