Hallo,
wir haben ein widersprüchliches Problem.
In eine Anlage V, wären die Bezeichung und die Höhe der Schuldzinsen nicht gemeinsam erfasst und somit keine elektronische Datenübermittlung möglich.
Diese V+V hat keine Schuldzinsen und somit stehen weder in der Bezeichnung noch im Feld Betrag hier ein Wert.
Also sind diese Felder auch nicht gefüllt, es ist auch hier kein "alter" Exportplatzhalter vorhanden.
Habe schon versucht hier Wert 0 € und bei Bezeichnung keine einzutragen. Aber er bringt weiterhin hier den Fehler.
Habe jetzt von Kolleginnen jetzt auch erfahren, dass Sie das gleiche Problem auch schon hatten.
Also ist es anscheinend nicht nur ein Problem bei meiner Einkommensteuererklärung, sondern ggf. ein Programmfehler.
Fehlermeldung sieht wie folgt auch:
Fehler und Hinweise zur Elektronischen Datenübermittlung
Fehler zu ESt
Diese Prüfergebnisse wurden vom ELSTER-Modul der Finanzverwaltung ermittelt, die elektronische Datenübermittlung dieses Mandanten ist nicht möglich.
Fehler (auf der 1. Anlage V ggf. in der 1. Ordnungsnummer / Feld: 0703401):
Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der Schuldzinsen und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
Ein sehr ähnliches Problem gab es hier schon mal.
DATEV kann da in der Regel anhand der Feldnummer herausfinden in welchem Feld das Problem liegt.
Hallo.
Auch wenn vielleicht kein sichtbarer Platzhalter in der Bezeichnung zu sehen ist. Haben Sie einmal geschaut, ob eventuell in dem Feld ein "Leerzeichen" drin steht, das die Übermittlung vielleicht verhindert?
Viele Grüße
Hallo,
Die Fehlermeldung sagt ja, in welchen Feldern der Fehler sich befinden soll. Nur stehen hier definitiv nichts drinnen. Die Felder sind leer.
LG
Schon mal das Übergabeprotokoll aus dem VJ bemüht. Ich tippe mal darauf dass dort ein Wert stand und dieser aus einem unklaren Grund gespeichert wurde.
Daher text xyz eingeben und ich würde mal 1 EUR eingeben speichern schließen und neu öffnen und dann die Werte entfernen. Vlt klappt es ja.
Hallo Kathykumü,
die vom ELSTER-Modul erwähnte Feldnummer 0703401 weist - wie in der Meldung des ELSTER-Moduls korrekt angegeben - auf die Schuldzinsen in Zeile 37 der Anlage V hin.
Auch das Programm DATEV Einkommensteuer prüft das gemeinsame Vorhandensein von Bezeichnung und Wert.
Ein entsprechender Fehler sollte daher bereits in der DATEV-Liste Fehler und Hinweise erscheinen – und damit den (späteren) Fehler aus dem ELSTER-Modul verhindern.
Warum das in Ihrem Sachverhalt nicht der Fall ist, lässt sich nur am konkreten Datenbestand prüfen. Wenden Sie sich dazu bitte per Servicekontakt an den Programmservice Einkommensteuer.
Vielleicht hilft aber auch bereits folgender Tipp:
Öffnen Sie im Datenbestand aus der Übersicht im Ordner Protokolle | Daten das Datenprotokoll Anlage V Daten. Prüfen Sie dort zur entsprechenden Anlage V, ob Einträge mit der vorangestellten Zeilenbezeichnung 37 oder mit der Zwischenüberschrift 1. Finanzierungsaufwendungen angezeigt werden. Wenn ja, klicken sie jeweils über die blau markierten Links aus dem Datenprotokoll in das entsprechende Erfassungsfeld und löschen Sie den vorhandenen Wert. Wird im verlinkten Erfassungsfeld kein (sichtbarer) Inhalt angezeigt, erfassen Sie einen Wert, verlassen das Erfassungsfeld und löschen den erfassten Wert anschließend wieder.
@ ungültigerbenutzername, m_brunzendorf, bodensee:
Vielen Dank für Ihre Tipps.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Grüße an den Bodensee,
hatte heute das Problem in einer ESt für 2022 und der Tipp hat tatsächlich funktioniert. Vielen Dank!
Grüße aus Nordhessen!