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Bei GWG statt Poolabschreibung lineare ND 5 Jahre angelegt

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letzte Antwort am 16.12.2024 10:07:17 von AKW
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Kathykumü
Beginner
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Hallo,

 

Wir haben bei unserem fertigen GmbHJahresabschluss 2023 festgestellt, dass bei den GwG's statt Poolabschreibung alles auf 5 Jahre lineare Abschreibung in den GwG angelegt ist.

 

Ist dies ein großer Fehler und sollte geändert werden vor der Abgabe ans Finanzamt?

 

Lg

AKW
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Guten Morgen @Kathykumü ,

 

da §6 (2) EStG und §6 (2a) EStG kann Vorschriften sind, muss eine Änderung nicht zwangläufig gemacht werden. 

 

Es kommt aber, wie so oft, auf den Sachverhalt an. 

 

Sind es Ergebniswirksame höhen, oder haben die 400 € GwG bei nem Gewinn von 1,3 Mio €? Dann wäre im Zuge der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit nicht mal an eine Änderung zu denken.

 

Wobei wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es nur darum, dass die WG jetzt nach §7 (1) EStG abgeschrieben werden und nicht nach §6 (2a) EStG. Also ein falscher §-Angabe.  

 

Dann gehen Sie halt dieses Jahr bei den GWGs davon aus, dass diese 5 Jahr genutzt werden können und schreiben diese Wirtschaftsgüter Linear über 5 Jahre ab. 

Was allerdings fehlerhaft ist, ist die Einzelaufzeichnung in diesem Fall. Aber auch hier ist sicherlich die Masse an GWGs entscheidend, ob diese Aufzeichnung nachvollzogen werden kann. 

 

Kurz gesagt: Ich würde hier fürs Finanzamt nichts ändern. 

 

Beste Grüße 

 

AKW

 

 

 

Kathykumü
Beginner
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Nachricht 3 von 6
124 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Der Gewinn ist bei 1.000 Euro und es sind 7 GWG's, die genau wie Sie geschrieben haben,  jetzt mit 7 (1) EStG abgeschrieben werden uns bei den GwG ausgewiesen sind. 

 

Und nicht als Poolabschreibung angelegt sind. 

 

Aber ist die GwG Grenze nicht bei 800 Euro?

 

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AKW
Fachmann
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Nachricht 4 von 6
108 Mal angesehen

Wenn es wirklich nur der falsche § ist, würde ich das lassen wie es ist. 

 

GWG Grenze liegt in 2023 bei 800 €. Die GWG-Pool-Grenze liegt bei 1.500 1.000€.

 

 

Da Sie aber die GWG Regelungen nicht anwenden gelten die Grenzen auch nicht. 

Sie sagen einfach, bei den von Ihnen so gebuchten Wirtschaftsgütern besteht eine Nutzungsdauer von 5 Jahren. Insofern schreiben Sie die WG auf 5 Jahre ab, und haben halt eine Einzelaufzeichnungspflicht. Wenn ein WG kaputt geht, muss es rausgenommen werden. 

 

Aber auch dies hängt davon ab, was das tatsächlich für WG sind. 

 

Konkret könnte ich nur was sagen, wenn ich Fakten dazu habe. 

Aber wenn Sie 5 Multifunktionsdrucker die selbständig nutzbar sind, für je 450 € angeschafft haben und schreiben diese jetzt über 5 Jahre Linear ab, sollte das für niemanden ein Problem darstellen. 

 

Grüße

 

AKW

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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@AKW  schrieb:

Die GWG-Pool-Grenze liegt bei 1.500 €.

 

 


1.000,--? 🙄

AKW
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
84 Mal angesehen

Potz-Blitz.. ein Tippfehlerchen mit großer Wirkung. Danke fürs Korrigieren @Uwe_Lutz . 

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letzte Antwort am 16.12.2024 10:07:17 von AKW
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