Hallo Sabine, sollten sie in einem Baugewerbe abrechnen, sind die tariflichen Gegebenheiten des jeweiligen Baugewerbes zu berücksichtigen. Übergreifend sind die Guthaben im Arbeitszeitkonto zur Vermeidung von Saison-Kug abzubauen und optional kann ein Arbeitszeitkonto auch zur Vermeidung negativ werden. Diese Option bildet die Möglichkeit, die Vermeidung von Saison-Kug auf die Guthaben zu beschränken und ein Arbeitszeitkonto für die Bezahlung der Sollstunden negativ werden zu lassen. Der Schutz von Arbeitszeitguthaben (bis 50. Std.) gemäß Tarifvertrag dient zu Einbringung von eingeplanten Ausgleichszeiten. Diese Regelung ist nicht für den Ausgleich von unterschrittenen Sollstunden vorgesehen und verstößt gegen die tariflichen Vereinbarungen.
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