Hallo zusammen,
wenn im Bauhauptgewerbe an Heiligabend und Silvester arbeitsfrei ohne Lohnanspruch gilt, wie muss ich dann abrechnen, wenn jemand an den Tagen krankgeschrieben ist? Lohnfortzahlung oder auch arbeitsfrei?
Eigentlich darf man ja nicht besser gestellt sein, als die Kollegen?!?
Danke vorab!
Hallo,
ist der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei ohne Lohnanspruch, gilt dies auch für kranke Mitarbeiter. Es wird in diesem Fall keine Lohnfortzahlung abgerechnet, sondern auch arbeitsfrei ohne Lohnanspruch.