Guten Morgen,
im Baugewerbe werden zum 01. November die Löhne und Gehälter angehoben. Wird das 13. Monatseinkommen dann vom neuen Lohn / Gehalt ausgehend berechnet. Also von dem, der zum Zeitpunkt der Auszahlung gilt, oder Durchschnitt?
Danke, viele Grüße
Sabine
Hat sich erledigt, der Lohn / das Gehalt zum Stichtag gilt.