Natürlich muss es eine sinnvolle Protokollierung der Daten und Möglichkeit der Ausgabe geben. Es gibt Mandanten die wollen/können sich nicht in DUO bzw. Personal Addon anmelden. Wir erhalten die Mitteilung der AU-Zeiten und kümmern uns um alles Weitere. Hierfür wäre eine sinnvolle "Weitergabe" der Protokollierung schön. Jetzt kann ich dem Mandanten dies einfach nur aufschreiben - d.h. ich muss dies manuell irgendwo erfassen. Und dann gibt es Fälle, in denen ein Nachweis auch für andere Fälle notwendig ist - nur mal zwei Fälle als Beispiel: Wenn es Unstimmigkeiten zwischen AN und AG gibt, welche AU-Zeit denn der Arzt gemeldet hat, wäre es sinnvoll, wenn man dem AN dies als Protokoll zur Verfügung stellen kann. Und dann stelle ich mir vor, dies geht als Streit weiter und ggf. sogar vor Gericht. Wie weise ich dies denn dann nach? Und ganz banal: Unsere Azubis benötigen für die Berufsschule im Krankheitsfall eine vom Arbeitgeber bestätigte AU-Bescheinigung. Wenn ich dies als Protokoll ausdrucken könnte, wäre dies recht einfach händelbar. Jetzt kopieren die Azubis die eigene Ausfertigung der AU-Bescheinigung (ohne Krankheitsgrund -das geht weder uns noch die Schule etwas an) und auf diese Kopie wird dann -handschriftlich- die Bestätigung vorgenommen. Und jetzt sag mal, @metalposaunist - wäre für die Fälle nicht ein Protokoll als PDF-Datei sinnvoll? Daher auch von mir noch mal die dringende Bitte an die DATEV diese Möglichkeiten möglichst bald mit umzusetzen! Viele Grüße Uwe Lutz
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