Hallo miteinander, wir haben bei Kug die Lohnarten für PKW-Nutzung nicht gekürzt, den Betrag aber als Soll-Entgelt berechnet. Da ich keine anderslautende Anweisung/Gesetzesgrundlage gefunden habe, gehe ich davon aus, dass die 1%-Regelung und Folgelohnarten auch bei Kurzarbeit in voller Höhe angewandt werden muss. 1. Seht ihr das genauso? 2. Gibt es hierfür eine Anweisung/Gesetzesgrundlage? Viele Grüße und gutes Durchhalten im Corona-Wahnsinn Manuela Denzel
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