Hallo miteinander,
wir haben bei Kug die Lohnarten für PKW-Nutzung nicht gekürzt, den Betrag aber als Soll-Entgelt berechnet.
Da ich keine anderslautende Anweisung/Gesetzesgrundlage gefunden habe, gehe ich davon aus, dass die 1%-Regelung und Folgelohnarten auch bei Kurzarbeit in voller Höhe angewandt werden muss.
1. Seht ihr das genauso?
2. Gibt es hierfür eine Anweisung/Gesetzesgrundlage?
Viele Grüße und gutes Durchhalten im Corona-Wahnsinn
Manuela Denzel
Hallo,
solange der PKW in der privaten Nutzung ist, muss die 1%Regelung voll angewendet werden. eine Teilkürzung kommt nicht in Frage. Sollte ein kompletter Monat ausfallen darf die Berechnung nur ausgesetzt werden, wenn der PKW auch nicht benutzt werden kann (z.B. Abstellen auf einem Firmengelände und Schlüssel abgeben).
Siehe Dok.-Nr.: 5300265 Punkt 5.