Guten Morgen, leider kenne ich mich in Lodas nicht so gut aus, aber es würde mich wundern, wenn es funktioniert. Der Arbeitnehmer hat immer Anspruch auf eine Lohnabrechnung. Außerdem sind Sie zur Erstellung einer korrekten Lohnabrechnung verpflichtet (§ 108 GewO: Entgeltbescheinigungsverordnung). Bei den von Ihnen auf den nicht ausgezahlten Lohn gezahlten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung handelt es sich um Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Viele Grüße T. Reich
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