Hallo liebe Community,
ich grüble über einen Fall bei mir und finde keine plausible Erklärung, könnt Ihr mir Helfen?
Bei der Einzelaufstellung wird der unpfändbaren Einkommensbestandteilen, wie Überstunden, werden bei dem Beitrag für das Versorgungswerk nicht 50 % sondern ein anderer Betrag angesetzt und ich verstehe nicht warum.
Hat jemand eine Idee oder eine verständliche Erklärung ?
Vielen Dank
Daniel D.
Hallo Daniel,
leider kann ich den Sachverhalt über diesen Weg nicht klären. Bitte nehmen Sie daher über unsere weiteren Servicekanäle Kontakt zu uns auf.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG