Moin, auch wenn wir uns hier im Bereich "zum Ausprobieren" und nicht im Bereich "Personalwirtschaft" befinden, will ich mal eine Antwort geben. Wenn der Mitarbeiter € 17,37 Entgeltumwandlung hatte, wurde das lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto um diese € 17,37 reduziert und die Lohnsteuer und Sozialversicherung entsprechend niedriger einbehalten. Wenn diese Entgeltumwandlung nun wegfällt, muss die Lohnsteuer und Sozialversicherung auf diese € 17,37 nachberechnet werden. Und da kann es gut hinkommen, dass dies € 10,00 Auszahlungsbetrag ergibt. Viele Grüße Uwe Lutz
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