Wenn für einen Zeitraum, inkl. Wochenende, unbezahlter Urlaub beantragt und bewilligt wird, dann sind auch die Wochenenden ohne Bezahlung. Denn der/die MA*in kommt ja sicherlich nicht an dem WE um zu arbeiten, oder? Ich rechne in solchen Fällen wie folgt: letzter bezahlter Tag: 06.09.2020 nächster bezahlter Tag: 26.09.2020 Laut dem geschildertem Fall ist der letzte Tag vom unbez. Url. ein Freitag , somit muss ab dem dem darauf folgenden Kalendertag (unabhängig von Feiertag oder ähnlichem) wieder die Bezahlung einsetzen. Bisherige Praxis hier, die bislang keine Beanstandungen ergeben hat.
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