Moin, die VBL-Umlage wird auf das steuerpflichtige Brutto berechnet. In der Abrechnung 12/2022 wurden Umlagen in Höhe von 6,45% auf € 653,05 = € 42,12 berechnet. Mit der Nachberechnung 12/2022 wird das laufende Entgelt wieder gekürzt. Steuerlich wird diese Kürzung nach dem Zuflussprinzip in 01/2023 berücksichtigt. In 01/2023 wird die VBL-Umlage daher im Minus abgerechnet, da das Steuerbrutto negativ ist. Da der Prozentsatz der VBL-Umlage auf 5,49% reduziert wurde, werden allerdings nur € 35,85 zurückgerechnet. Wenn der Mitarbeiter das eigentliche Entgelt in 12/2022 gar nicht ausgezahlt bekommen hat, könnte man dies vermutlich dadurch korrigieren, die Abrechnung 01/2022 zu wiederholen und eine Abrechnung nach dem Entstehungsprinzip für die Nachberechnung vornehmen. Dies geht aber nur über eine Wdh.-Abrechnung 01/2023 solange 02/2023 noch nicht abgerechnet ist. Viele Grüße Uwe Lutz
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