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Minus Betrag trotz Krankenschreibung

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letzte Antwort am 01.02.2023 09:09:55 von Uwe_Lutz
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januschewski
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen,

 

ich habe ein Problem mit einer Krankschreibung. In den Abrechnungen bekomme ich - Beträge ausgewiesen, obwohl die Unterbrechung durchgehend ist.

Datev Service konnte mir nicht weiterhelfen.

 

Ich bedanke mich im voraus für eure Unterstützung.

sonja
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
318 Mal angesehen

Hallo januschweski,

 

Voll unterbrochener Monat

Die Verminderung oder auch der Wegfall des Gehaltsanspruchs z. B. wegen

  • Mutterschutz

  • Krankheit und Krankengeldbezug

  • Freistellungsphase bei Altersteilzeit

beeinflusst die Beitragspflicht nicht. Auch wenn der Arbeitgeber vorübergehend das Gehalt nicht weiterzahlen muss, weil der Angestellte z. B. längere Zeit wegen Krankheit unterbrochen ist, so hat der Arbeitgeber, solange das Arbeitsverhältnis besteht, grundsätzlich die Beiträge für die ZVK zu entrichten.

 

DAS dürfte doch die Vorschrift zur ZVK-Umlage Berechnung bei ihnen sein, oder?

 

 

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januschewski
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Sonja,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort aber nein die ZVK ist es nicht.

 

Bei der VBL muss man keine Beiträge entrichten, solange man im Krankengeld ist.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
239 Mal angesehen

Hallo,


gerne prüfen wir den Sachverhalt noch einmal genauer.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu mit einer Service-Kontakt Anfrage an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 5
224 Mal angesehen

Moin,

 

die VBL-Umlage wird auf das steuerpflichtige Brutto berechnet.

 

In der Abrechnung 12/2022 wurden Umlagen in Höhe von 6,45% auf € 653,05 = € 42,12 berechnet.

 

Mit der Nachberechnung 12/2022 wird das laufende Entgelt wieder gekürzt. Steuerlich wird diese Kürzung nach dem Zuflussprinzip in 01/2023 berücksichtigt. 

 

In 01/2023 wird die VBL-Umlage daher im Minus abgerechnet, da das Steuerbrutto negativ ist. Da der Prozentsatz der VBL-Umlage auf 5,49% reduziert wurde, werden allerdings nur € 35,85 zurückgerechnet.

 

Wenn der Mitarbeiter das eigentliche Entgelt in 12/2022 gar nicht ausgezahlt bekommen hat, könnte man dies vermutlich dadurch korrigieren, die Abrechnung 01/2022 zu wiederholen und eine Abrechnung nach dem Entstehungsprinzip für die Nachberechnung vornehmen. Dies geht aber nur über eine Wdh.-Abrechnung 01/2023 solange 02/2023 noch nicht abgerechnet ist.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 01.02.2023 09:09:55 von Uwe_Lutz
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